► Ist das Runterladen von YouTube-Videos erlaubt – was die Software "DVDVideoSoft Free Studio" ermöglicht?
Hier ein Zitat von der ComputerBild (Heft 17/2010, Seite 95), das dir das beantwortet...
>>>Ist das Speichern erlaubt?
Ja, für private Zwecke dürfen Sie die Videos auch speichern.
Es ist aber nicht erlaubt, die gespeicherten Filme an andere weiterzugeben oder zu verkaufen.<<<
► In Chip 06/2010 (auf Seite 45) steht folgendes...
>>>Ungefährlich scheint dagegen, Filmclips von YouTube runterzuladen.
Schliesslich gibt es dafür viele Tools wie StreamTransport oder das Firefox-Add-on Video Downloadhelper.
Aber Vorsicht, die Nutzerbedindungen von YouTube sagen eindeutig: Anschauen erlaubt, Herunterladen verboten!
Google als Seitenbetreiber kann allerdings nicht rausfinden, wer die Videos lädt und somit nicht gegen diese User vorgehen.
Wie in allen Grauzonen gilt auch hier: Wo kein Kläger ist, da kein Richter.<<<
► In Chip 06/2010 auf Seite 46 steht...
>>> GRAUZONE
Eine der beliebtesten MP3-Downloadquellen ist YouTube.
Tools wie Free YouTube to MP3 Converter nehmen nur die Audiosupr eines Videos auf und speichern sie als MP3 auf der Festplatte.
Doch genau wie Videos darf man die Audiospur nicht herunterladen, selbst wenn Google nicht gegen Downloader vorgehen kann.
Google bleibt nur, auf Hinweis der Plattenlables geschützte Songs zu entfernen, um deren Verbreitung einzudämmen.
Ähnlich ist es bei Stereomod, last.fm oder Grooveshark: Downloads sind hier laut Nutzerbedingungen ebenfalls verboten.
Diese Sites streamen Musik, ihre Downloadfunktion verlinkt auf Shops wie iTunes und Amazon.
Mit entsprechenden Downloadtools kann man die Songs aber problemlos als MP3s speichern – geade auf Grooveshark mit seinem riesigen Angebot aller bekannten Musiker ein verlockendes Angebot.
Wie bei YouTube bleiben die User, die sich Songs herunterladen, auch hier anonym.
Ob analoge Aufnehmen des Tonsignals mit Tools wie Audacity als Umgehung des Kopierschutzes gelten, ist laut BMJ ebenfalls noch nicht entschieden.<<<
► Das Programm "DVDVideoSoft Free Studio" ist legal, ansonsten wäre es etwa bei Chip Online nicht im Download-Angebot.
Das Umwandeln, Bearbeiten, Brennen und Rippen von multimedialen Dateien damit ist legal.