Frage zu: Strafrecht: Körperverletzung

Guten Tag liebe Community,

ich habe folgendes Problem:

Vor geraumer Zeit hatten ich und einige meiner Freunde, eine schwere körperliche Auseinandersetzung mit einer anderen Personengruppe. Aus unsere Gruppe wurden zwei Personen erheblich verletzt aus der Gruppe der anderen eine Person. Bisher haben wir noch keine Rückmeldung von der Staatsanwaltschaft, für eine Terminfestsetzung eines Gerichtstermines. (Anhörungen bei der Polizei haben schon stattgefunden)

Jetzt bekomme ich (im damaligen Brief aufgeführt als einer der Haupttäter) einen Brief von der Berufsgenossenschaft mit folgendem Inhalt: Ich zitiere einige wichtige Stellen: "Wir erheben deshalb gegen Sie gemäß §116 SGB X Ersatzansprüche für unsere Aufwendungen." "Sofern Sie gegen Haftpflicht versichert sind, bitten wir Sie, dieses Schreiben der Versicherungsgesellschaft zu übersenden und uns hierüber durch Beantwortung des beigefügten Fragebogens zu informieren. Den weiteren Schriftwechsel werden wir dann direkt mit der Versicherung führen. Im Anhang ist ein Fragebogen für eine "Forderungsanmeldung"

Sprich, die wollen von meiner Haftpflichtversicherung knapp 5000 € haben, was auch auf der letzten Seite aufgeführt ist.

Desweiteren habe ich noch einen Brief vom Anwalt des Geschädigten bekommen. Ich zitiere wieder einige wichtige Stellen: "Es ist unstreitig, dass Sie an dieser tätlichen Auseinandersetzung maßgeblich beteiligt sind, so dass hier § 830 BGB eingreift, wonach auch Mittäter haften. Wir gehen jedoch davon aus, dass Sie ausschließlich der Täter sind, selbst wenn Ihre Tätereigenschaft nicht mit letzter Sicherheit nachweisbar wäre, würden Sie deshalb haften, weil unstreitig aus Ihrer Gruppe heraus die Verletztungen zum Nachteil meines Mandanten erfolgt sind." Der Anwalt schreibt noch das er davon ausgeht, dass 7500 € an Schmerzensgeld fällig werden und auch das materielle Kosten wie entgangener Nutzungsausfall, fiktive Haushaltskosten, erhebliche Fahrtkosten etc. + Anwaltkosten gelten gemacht werden. Desweitere fordert er mich auf, das Schreiben anzuerkennen.

Alles in allem Stellen sich mir folgende Fragen:

-Wie kann die Berufsgenossenschaft und der Anwalt solche Forderungen stellen, obwohl nicht geklärt wurde wer für welchen Tatvorgang verantwortlich ist? -Was ist jetzt der nächste Schritt? -Muss ich mir einen Anwalt nehmen?

Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen. Mfg

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Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht :( Kann man jetzt noch eine Abschließen?

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