Das kann ich dir ganz einfach beantworten: Cola!!!

weil nicht nur die erwachsenen Cola lieben, die kinder auch und sie bestellen einfach, damit es keinen unfrieden gibt, sagen die meiseigeten Eltern nichts. abends kommt Bier zwar mehr hinzu, aber es wird auch mit Cola gemischt (DIESEL) und wenn du Longdrinks verkauftst zB Wodka-Cola, Rum-Cola, Whiskey-Cola,etc. steigerst du den Cola-Umsatz abends noch!

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Hallo Cervantes,

eine verfahrene Kiste : ) . Fakt ist, dass der AN Dich bereits beim Vorstellungsgespräch darüber informieren muss, dass er/sie über eine weitere Arbeit Einnahmen bezieht.

Falls der AN in einem angestellten Verhältnis einer anderen, weiteren Arbeit nachgehen möchte, braucht er zwingend die Zustimmung vom Arbeitgeber !!! Also von Dir. Ob diese Tätigkeit als 400,00 €-Job, oder als Selbstständiger ausgeführt wird, spielt dabei auch keine Rolle. Du hast das Recht auf einen ausgeschlafenen AN , schliesslich musst du auch für seine Ruhezeiten Sorge tragen und kannst belangt werden, falls der AN nicht an seine Vorgeschriebenen Ruhezeiten gebunden ist.

Quasi, Überstunden etc, würde ich einbehalten, mit der Begründung, des Verschweigens weiterer Einkommen. Sie ist in der Pflicht, es Dir mitzuteilen. Jetzt handelt es sich auch noch um ein recht anzügliches Gewerbe.

Es gibt viele AG die schreiben in den AV, dass etwaige Überstunden mit der Zahlung des Gehalts abgegolten wurden. Weiss nicht wie erfolgreich sich das durchsetzt, aber als Gedankenstütze für zukünftige AV vielleicht brauchbar.

Viel Erfolg!

Ein schönes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch.

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mit einer Erlaubnis von einem Elternteil darfst du länger arbeiten. Sonst ist die Grenze bei 8h täglich und nicht länger als 22 Uhr.

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Ich hab eine von Jägermeister da in schwarz. Wenn Du möchtest schick ich sie dir zu. Schickst du mir die Briefmarken für´s Porto zu. Addi geb ich Dir wenn Du willst.

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Also erstmal musst du wissen, in welcher Branche du arbeiten möchtest. Meine beste Freundin war vor kurzem ein halbes Jahr in der Schweiz und ist mit einem wirklich dicken Geldbeutel wiedergekommen. Sie war in der Gastronomie tätig. Das kann ich also auf jeden Fall empfehlen.

London weniger, die haben dort selbst eine hoho Arbeitslosenquote.

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es wird seit langer Zeit schon über eine Erhöhung für den Niedriglohnsektor debattiert, darunter zählt nicht nur die Gastronomie sondern auch Friseure, Zahnarzthelfer(innen), Backwarenverkäufer etc. Es kommt immernoch (leider) auf den Arbeitgeber an, in welchem Tarif er seine Leute bezahlt. Selten gibt es Arbeitgeber, die über Tarif bezahlen, weil sie es nicht müssen, nur die Feiertag-und Nachtzuschläge sind einigermassen gesetzlich geregelt. Doch eine nahestehende Lohnerhöhung speziell für die Gastronomie ist mir nicht bekannt. Am Besten verdient man in der Gastronomie, wenn man sich selbstständig macht und auf Rechnung arbeitet. Das ist abwechslungsreicher und bringt mehr.

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