Auf Angaben in Katalogen können sich Verbraucher nicht sicher verlassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. (Az.: VIII ZR 32 / 08) Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat damit ohne Erfolg gegen bestimmte Klauseln im Katalog eines Anbieters von Mobiltelefonen und -anschlüssen geklagt. (http://www.wdr.de)

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