Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.

UNERLAUBT VERBREITET WERDEN und vielleicht sogar unerlaubt aufgenommen?...

Anzeigen! Punkt fertig aus.

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