Hallo,

folgende Situation. Man ist im letzten Lehrjahr und wird im Herbst schwanger, sprich August/September rum und im Mai/Juni sind Abschlussprüfungen. Diese würde man normal machen und 6 Wochen vor dem ET normal in Mutterschutz gehen und 8 Wochen nach der Geburt. Muss der Betrieb einen verpflichtend übernehmen (natürlich wenn die Prüfung bestanden ist) ? Oder ist man dann quasi arbeitslos?

Im Arbeitsschutzgesetz etc. habe ich nichts gefunden. Antworten mit Gesetzesangaben sind willkommen.