Antwort
ja, soll einen KFA machen. Es gab auch einen Gerichtstermin wo bei dies protokolliert wurde wie oben beschrieben.
Im Protokoll hieß es denn : Nach ausführlicher Sach- und Rechtslage
schließen die Beteiligten folgende Vereinbarung . Anschließend hieß es
im Protokoll weiter : Mit den Beteiligten wurde sodann der
Verfahrenswert erörtert. Der Verfahrenswert wird auf 1500,00 €
festgesetzt. Der Mehrwert für den Vergleich beträgt 1.500,00 €. Wäre
mein KFA so richtig ( Ich tue mich sehr schwer mit einer Abrechnung mit
Mehrvergleich)
wollte nun wissen ob ich die Gebühren so wie oben nachgefragt fessetzen lassen kann