Hallo Gianni ! Da Du den Roller privat verkauft hast entfällt für Dich jede Gewährleistungspflicht , wenn Du wahrheitsgemässe Angaben zu dem Roller gemacht hast . Der Käufer hatte die Möglichkeit den Roller selbst abzuholen und zu besichtigen , sprich probe zu fahren . Da er das nicht getan hat muss er erst einmal beweisen das z. B. der Benzinschlauch ( ein Pfennigartikel )schon vorher getropft hat oder das eventuell beim Transport passiert ist . Ausserdem würde ich den Bericht der Fachwerkstatt verlangen und mir auf keinen Fall mit einer Negativbewertung drohen lassen , denn das widerspricht eindeutig den eBay Regeln . Ich hoffe Du kannst diese unerfreuliche Angelegenheit klären . Nimm auf jeden Fall Kontakt mit dem Käufer auf und lasse Dich nicht unter Druck setzen und verständige eBay von dem Vorfall bevor es der Käufer tut . Viel Glück - Karin

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