Ich sehe folgende Möglichkeit: Ihr seid drei Geschwiser. Somit erbt ohne Testament, gesetzliche Erbfolge, jedes Kind je ein Drittel. Da die Schwester als Alleinerbin eingesetzt wurde, steht den beiden übrigen Geschwistern der Pflichtteil zu, das sind somit insgesamt die Hälfte von zwei mal ein Drittel = insgesamt ein Drittel. Es sollte doch möglich sein in diesen zinsgünstigen Zeiten auf das Grundstück eine Hypothek aufzunehmen und die beiden Geschwister auszuzahlen. Dann erübrigt sich auch die Eintragung ins Grundbuch
Hinweis zur Ergänzung der bisherigen Ratschläge.
Mit Wirkung ab 01. Januar 2010 trat das Gesetz zur Änderung des Erbrechts und des Vejährungsrechts in Kraft.
Wesentliche Änderung: Pflegeleistungen (Pflege der Eltern und Großeltern) werden im Erbrecht besser berücksichtigt. Wer seine Eltern vor dem Tod gepflegt hat, bekommt vorab etwas vom Erbe: eine "Vergütung", die sich an den Sätzen der Pflegeversicherung orientiert. In Pflegestufe 3 sind das ca. 15.000 bis 18.000 Euro im Jahr. Diese Summe wird vorab vom Erbe abgezogen - der Rest wird unter ALLEN gesetzlichen Erben verteilt (Erbmasse). Das gilt für die gesetzliche Erbregelung.
Bei einem Testament muss der Einzelfall betrachtet werden. Wichtig ist. Die Auszahlung der Vergütung hat Vorrang. Was übrig bleibt geht in die Verteilung an alle Erben.
Der Pflichtteilergänzungsanspruch stellt sicher, das Pflichtteilsberechtigte nicht zu kurz kommen, wenn schon zu Lebzeiten größere Vermögenswerte an einzelne Erben oder Dritte verschenkt werden.
Pflichtteil