und was sagt ihr zb hierzu: "Tierhaltung eines nicht störenden Haustieres ist nicht ausschließbar Das Recht des Mieters, ein nicht störendes Haustier (Katze) zu halten, kann nicht ausgeschlossen werden. Das Halten eines solchen Tieres gehört zur geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit. Amtsgericht Dortmund - 11.10.79 - Az.: 122 C 467/79 " ich weiß nicht was aktuell ist und was nicht

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