Schimmel in der Wohnung - Schadensersatz

Hallo alle zusammen, ich wohne seit 4 Monaten in einer 1 Zimmer Altbau Wohnung (Erdgeschoss). Als ich Anfang November eingezogen bin, wurde mir vom Makler versichert, dass es noch nie Schimmel in der Wohnung gegeben habe. Beim Vertragsabschluss waren meine Eltern dabei an einer Wand ein neu Tapeziertes Stueck Tapete bemerkt und den Makler nochmals gefragt, ob es denn wegen Schimmel gemacht worden war und er beteuerte, dass es nie Probleme mir Schimmel gegeben habe.

Nachdem ich nun nach 3 Wochen mein Bett abrückte um dahinter zu saugen, zeigte sich eine dicke weise Schimmel befallene Wand und auch hintern Fernseher und hinter meinem Schrank in der Diele. Das erklärte meinen Gesundheitszustand. Nach einem Besuch beim Lungenspezialisten die Diagnose: Schimmelallergie und Astma. Ich habe natürlich den Vermieter kontaktiert, der hat widerwillig Fachleute herangezogen. Die Arbeiten sollten höchstens 2 Wochen dauern. Da ich noch die Möglichkeit hatte in meine alte Wohnung zu ziehen, hatte ich meinem Vermieter angeboten, dass ich da unterkomme. Die Arbeiten haben sich dann über 6 Wochen erstreckt. Da ich aus der Wohnung endgültig raus musste und in über Weihnachten kein Maler auf zutreiben war, habe ich dem Vermieter angeboten die Wände selbst zu streichen und mir die Kosten für die Farbe von ihm erstatten zu lassen. Er hatte zugestimmt, ich habe alles gekauft aber er hatte vergessen mir von dem Maler aus zu richten, dass es eine bestimmte Farbe, Silikatfarbe sein musste. Also musste ich in den Baumarkt und die extra teure Farbe kaufen. Beim Streichen ist mir dann aufgefallen, dass an den selben befallenen Wänden die Tapete wieder abging ( und sie hatte 8 Tage lang Zeit zum Trocknen).

Also hab ich meinen Vermieter wieder ran gezogen, der rief die Firma an, die mit einem Kondenztrockner anrückte. Nach einer Woche hatte sich die Luftfeuchtigkeit wirklich gebessert und ich dachte der Albtraum wäre vorbei. Doch als es wieder so stark geschneit hatte, waren die gleichen Ecken wieder feucht. Hinzukam, dass ich plötzlich schimmel im Badezimmer bekommen habe. Aus einem kleinen Fleck hat sich nach einer Woche ne ganze Kolonie gebildet. Auch im Flur/Treppenhaus sind die an mein Bad angrenzenden Wände feucht und die Tapeten lösen sich bereits. Als ich meinen Vermieter mal wieder kontaktiert hatte verwies dieser auf die Firma und sagte mir dass er weitere 3 Wochen im Urlaub sei und nichts tun könnte. Das heist für mich dass ich jetzt 3 Wochen lang von meinen Eltern zur Arbeit ( bei mir um die Ecke) pendeln muss, weil meine Wohnung umbewohnbar ist. Musste meinen Kater auch anderweitig unterbringen, weil es sich wegen dem Schimmel über all blutig gekratzt hatte.

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Jetzt zu meinen Fragen:

Ich habe nachgeforscht und gelesen, dass der Vermieter mir für die Zeit der Umbewohnbarkeit eine Alternativ Wohnung/Hotel bereitstellen MUSS bis der Originalzustand der Wohnung wieder hergestellt ist. Die Wohnung neben mir ist zur Zeit frei, jedoch auch eine 2 Zimmer Wohnung. Hatte dem Vermieter angeboten, für die Zeit der Baumarbeiten, dort einzuziehen aber er will die Wohnung nach einer absolut unbegründeten Mieterhöhung für rund 100€ mehr vermieten, obwohl er das Haus absolut herunterkommen lässt. Sollte ich darauf bestehen oder sollte ich in ein Hotel ziehen und ihn das bezahlen lassen? Bevor ich eingezogen bin habe ich alles aufwendig streichen lassen, kann ich mir die Kosten dafür von ihm entschädigen lassen? Meine Matratze ist auch mit schimmel bedeckt und somit nicht zu benutzen, muss er dafür haften? In welchem Maß? (habe die Quittung nicht mehr, sie ist aber erst 2 Jahre alt). Muss er für den gesundheitlichen Schaden, der mir entstanden ist haften? ( Muss das Asthma 3 Monate lang mit Hormonellen Tabletten und Sprays behandeln) Da die Schimmel Situation nicht besser wird, werd ich wohl so oder so ausziehen müssen, kann ich mir die Kosten für den Makler und den Umzug von ihm ersetzen lassen?

Ich weis nicht, in wie weit ich hier Hilfe bekomme aber einen Anwalt kann ich mir als Studentin ohne Rechtsschutz nicht leisten. Gibt es eine Kostengünstige Variante meine Forderungen einzuklagen? Bzw. Wenn ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließe haften die auch schon für den bereits entstanden Schaden?

Lieben Dank im Vorraus.

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