Hallo, ich kann mich nur denen anschließen, die geschrieben haben, dass letztlich ein Vertrag über Immobilien nur beim Notar geschlossen wird. Auch danach kann es noch zu einer Rückabwicklung kommen, wenn die Finanzierung des Käufers platzt. Mündlich abgesproche Verträge bzw. unterschriebene Objektreservierungen haben vor dem Gesetz keinen Bestand.

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