Also deine Freunde sind sauer und betrachten deine Entscheidung als Ausrede und sind sauer auf dich? Ganz ehrlich, echte Freunde nehmen das hin und akzeptieren deine Entscheidungen. wir sind doch nicht dazu da, es immer anderen Recht zu machen. Du hattest also Bedenken wegen deinem Auto, dann steh doch auch dazu. M.E. werden wir nur dann wirklich akzeptiert, wenn wir genau das tun. Du brauchst dich auch nicht dauernd verteidigen. Ich verstehe ehrlich nicht, wo deine Freunde ein Problem sehen. Was ist dabei, wenn du früher gegangen bist, du hast doch evtl. etwas verpasst. Andererseits müssen wir damit leben, dass nicht alle Beifall klatschen, wenn wir dies oder jenes tun. Steh dazu, Kopf hoch, beschäftige dich nicht weiter mit dieser Geschichte. Alles Gute

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Kassenzettel werden genauso als Belege anerkannt, wie auch andere Rechnungen. Grundsätzlich kann man aus Kassenzetteln auch Vorsteuern ziehen, wenn die Bedingungen eingehalten werden: also es muss enthalten sein, der Vermerk inc. 19% USt (oder 7% UST). Die heutigen Kassen, selbst bei Discountern enthalten ja noch eine Menge mehr Informationen. Wie schon geschrieben gelten die Kleinbetragsrechnungen bis 150 Euro. Darüber hinaus müssen halt Rechnungen ausgestellt werden (z.B. auch durch den Baumarkt, wo man evtl. Renovierbedarf für betriebliche Zwecke kauft). Bitte unbedingt daran halten, sonst hat das Finanzamt das Recht den Vorsteuerabzug zu kürzen, aus formalen Gründen. Eine andere Möglichkeit ist auch, an der Tankstelle oder im Baumarkt, verschiedene Einkäufe zu tätigen, die unterhalb der 150 Euro Grenze bleiben. - Die formalen Bedingungen für Rechnungen, Kassenzettel über 150 Euro beeinhalten die Vorschrift, dass der Firmenname und die Adresse auf der Rechnung aufgeführt werden. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 Euro gilt diese Vorschrift nicht.

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hast du vor keine großen Umsätze zu fahren (bis 17500 Euro im Jahr) kannst du als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer arbeiten; ansonsten musst auf deinen kalkulierten Umsatz oben drauf noch 19% Umsatzsteuer berechnen; diese 19% werden dann monatlich/Quartalsweise an das Finanzamt abgeführt; davon kannst du allerdings deinerseits die 19%, die du für betriebliche Ausgaben ausgegeben hast k ü r z e n = das ganze läuft unter dem Begriff VORSTEUE als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer hast du dann natürlich auch keinen Vorsteuer-Abzug; Einkommensteuer = in Deutschland hat man je nach Familienstand einen gewissen Grundfreibetrag, von dem keine Steuern erhoben werden; und danach muss man natürlich gewisse Beträge an Steuern abfführen; die Einkommensteuertabelle hat Progressionsprünge = je mehr du verdienst, desto mehr musst du prozentual bezahlen: Du solltest dir angewöhnen, erst mal 30% für Steuern zurückzulegen; ausgeben kannst du Überhänge immer noch; Gewerbesteuer fängt grundsätzlich erst bei Gewinnen über 24500 Euro an; bestimmte Ausgaben wie Zinsen, Mieten und die Gewerbesteuer selbst werden für die Berechnung der Gewerbesteuer allerdings wieder hinzugerechnet - allerdings bekommen Gewerbesteuerzahler bei der Einkommensteuer eine Vergütung im Steuerbescheid, zwar nicht immer in voller Höhe, aber doch zu einem großen %satz; gviel Erfolg, auch bei der Suche nach einem guten Steuerberater

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Hallo, erst einmal die Frage: möchte deine Partnerin auch Hilfe haben bzw. fühlt sich sehr belastet? Familienleben ist heute generell nicht einfach; das in Patchworkfamilien schon gar nicht (Ausnahmen gibt es sicherlich) Das was ich beobachtet habe, ist dass auch Eifersucht eine große Rolle spielt. Aus eigener Erfahrung (4 Kinder so gut wie alleine groß gezogen in den letzten 10 Jahren) kann ich aber auch sagen, dass Mütter bis an die Schmerzgrenze versuchen für alle da zu sein, ständig ein schlechtes Gewissen haben - und das ist nicht immer ein guter Ratgeber. Im letzten Jahr hatte ich dann deshalb einen Nervenzusammenbruch und mir ist in einer psychosomatischen Klinik geholfen worden (Lahnstein bei Koblenz). Geholfen, mich auch mal selbst wahr zu nehmen, an meinen eigenen Bedürfnisse zu denken und dergleichen Dinge mehr. In dieser Klinik habe ich auch Familienaufstellungen kennengelernt. Dadurch soll man ja lernen, Dinge besser zu sehen und es war schon erstaunlich, wie hilfreich die Aufstellungen für manche Patienten waren. Allerdings ist das keine Schmerztablette, du nimmst an einer Familienaufstellung teil und schon geht es dir besser. Sondern man soll etwas daraus lernen und dadurch ergibt sich evtl. bei Anwendung eine bessere Situation. Auch aus eigener Erfahrung weiß ich heute, dass man sich auf jeden Fall Zeit für seinen Partner nehmen sollte - also ab und zu mal Babysitter engagieren - sonst geht die Partnerschaft den Bach runter. Man bleibt schließlich Mann und Frau und nicht nur Eltern. Des Weiteren weiß ich aus der Frühkinderzeit meiner Kinder folgendes: wir hatten uns mit mehreren Freundinnen zusammengetan und wöchentlich hat eine von uns auf die Kinder der anderen aufgepasst und die restlichen Mütter hatten mal Zeit für sich. Dabei habe ich dann beobachtet, dass einige Kinder immer ein Riesentheater gemacht haben, sobald ihre Mütter weg sind. - Dann war im allgemeinen Ruhe, es wurde mit den anderen Kindern gespielt, bis diese Mütter wiederkamen, - sofort wieder Gefühlsausbrüche vor der eigenen Mutter. Kinder haben sicherlich das Recht auf ihre Mütter und Väter, aber Mütter und Väter müssen m.E. nicht rund um die Uhr für Ihre Kinder da sein. Als letztes wünsche ich euch, dass eure Kommunikation nicht abbricht und dass ihr einander zuhört und einander aktzeptiert. Euro Situation ist nicht einfach, aber gemeinsam könnt ihr es schaffen. Viel 'Erfolg

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Hallo, bitte beachte alle Antworten, in denen du darauf hingewiesen wurdest, deine Sicht der Dinge darzulegen (versteht der Partner der Mutter dann auch eher). Du-hast-Botschaften erregen Widerspruch seitens deiner Mutter und sie fängt an sich zu verteidigen. - Daher solltest du dich gut auf dieses Gespräch vorbereiten und dir sogar einige von deinen Ich-Botschaften aufschreiben und dann auch dabei bleiben.

Es ist bedauerlich, wenn du das in deiner Familie so erleben musstest. Du kannst aber nicht unbedingt damit rechnen, dass sie sich ändern. Genauso wie das manchmal mit anderen Menschen auch so ist. - Wir selbst müssen lernen, damit umzugehen. Es ist zwar schön, wenn wir von uns nahen Menschen gut behandelt werden, aber wenn es nicht so ist, sollten wir einen anderen Weg finden, um zufrieden zu werden.

Bücher und auch Therapeuten haben zu diesem Thema auch folgenden Rat: sich von Menschen zu trennen, deren Umgang uns ständig nur herunterreißt, damit wir unseren persönlichen Frieden finden können.

Vielleicht eine kleine Hilfe sind hier auch die Bücher von Andrew Matthews - bitte googlen - die für kleines Geld gekauft werden können (Internet oder Buchladen bestellen).

Alles Gute

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Hallo, der Hausarzt hat bei mir gute Tipps gegeben. Ich war im letzten Jahr in einer akuten Situation, während der ich auch krankgeschrieben war. Der hausarzt hat dafür gesorgt, dass ich schnell einen Termin bei einem Psychiater bekam, der mich erst einmal medikamentös versorgte und auf meinen Wunsch hin sofort in einer psychosomatischen klinik anmeldete (Lahnstein bei Koblenz). Dort wurde mir gut geholfen und dort habe ich dann auch Adressen zur weiteren ambulanten Therapie erhalten. Der erste Versuch hat gut geklappt - das muss aber nicht immer sein; man merkt es aber, wenn es nicht klappt mit dem Therapeuten. Mit der Hilfe meines therapeuten habe ich dann auch langsam meine Medikamente abgesetzt; Psychiater verschreiben gerne auch länger Medikamente, weil sie oft gar nicht die Zeit haben, zu beurteilen, ob man diese noch braucht oder nicht. - Ein wichtiger Rat: für alles offen sein und an sich selbst arbeiten - sich auf die Therapie einlassen. - Die Leute, denen auch in der Klinik nicht richtig geholfen werden konnte, haben zuviele Bedingungen gestellt, was alles nicht zu ändern ist oder was unbedingt sein muss = das klappt nicht. Viel Erfolg wünsche ich dir

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Hallo,1. gibt es nicht nur die Lohnsteuer, die evtl. abgezogen wird und dann am Jahresende evtl. wieder erstattet wird bei so kleinen Verdiensten2. sondern auch die Sozialversicherungen, die viele hier nicht berücksichtigen.+-3. Wird evtl. mit dir ein Vertrag auf eine kurzfristige (nicht geringfügig) Beschäftigung abgeschlossen (höchstens 50 AT pro Jahr oder 2 Monate), dann erhälst du tatsächlich die 450 Euro ausgezahlt.Ansonsten gibt es ja noch die Aushilfsjobs oder auch 400 Euro Jobs genannt. Diese 400 Euro sind allerdings monatlich gerechnet; bei 14 Tagen Arbeit dürftest du also nur 200 Euro verdienen. Diese Beträge sind für Arbeitnehmer ebenfalls frei von Abgaben, aber nicht für die Arbeitgeber; die müssen 30% des Lohns an die Bundesknappschaft bezahlen.

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  1. GWGs sind selbständig nutzbare Anschaffungen, bis 410 Euro, die sofort absetzbar sind.
  2. Anschaffungen darüber werden auf ihre Nutzungsdauer verteilt; wird das Gut verkauft, wird es wieder aus dem Anlagevermögen herausgenommen.

Für 2 Jahre wurde zwingend eine andere Vorgehensweise vom Gesetzgeber verordnet:3. GWGs waren nur bis zu 150 Euro sofort absetzbar4. Anschafftungen zwischen 150,01 Euro und 1.000 Euro waren als Sammelposten pro Jahr zu erfassen und zwingend auf 5 Jahre zu verteilen, egal ob diese Anschaffungen überhaupt noch vorhanden sind im Betrieb. (Der Staat wollte Geld; also wurde die Absetzbarkeit z.B, von PC künstlich verlängert)5. Jetzt ist man wieder zurück zu dem alten System; muss die Sammelposten 2008 und 2009 noch bis 2012 bzw. 2013 abschreiben.6. Wer möchte, kann auch noch die Regelung 2008/2009 anwenden - aber kann komplett für alle Anschaffungen pro Jahr - aber wer will das schon?

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Hallo,1. steuerliche Vorteile stehen hier nicht an erster Stelle! Steuerlich musst du dann eine Anlage V für dieses Objekt abgeben. Wenn eine Vermietung erfolgreich ist und Geld einbringt, dann muss man natürlich ein bißchen davon an Steuern abgeben. Wie schon ein Vorgänger geschrieben hat, werden alle Einnahmen und Ausgaben erfaßt, die mit diesem Objekt zusammenhängen; die Anschaffung als Abschreibung mit 2% jährlich der Anschaffungskosten. Sollte jemand ein Darlehen zur Finanzierung aufnehmen, dann kann er natürlich die Zinsen auch absetzen. Mit will es allerdings seit Jahrzehnten nicht in den Kopf, dass Leute lieber Ausgaben haben (100%), die nur zu einem Bruchteil die Steuern mindern. Ich verzichte lieber auf die Ausgabe und habe das Geld bei mir. (viele Steuersparprojekte funktionieren nur so, viel Geld ausgeben, damit im Verhältnis etwas Steuern gespart werden)2. sollte nicht übersehen werden, was eine vermietete Wohnung einmal an Ärger einbringen kann. Natürlich kannst du Glück mit deinem Mieter haben, aber viele Kunden mit Mietobjekten haben so die Nase von diesem Geschäft voll, daher schreibe ich dir das auch zur Überlegung. 3. kommen ja auch noch monatlich Kosten für die Hausverwaltung dazu. Eine vernünftige Hausverwaltung macht alles ordentlich und verwaltet auch die Rücklagen für zukunftige Reparaturen. Also musst du dich auch dafür interessieren und zu den Eigentümerversammlungen gehen, um zu schauen, was dort so abgeht. Leider gibt es auch dort schwarze Schafe und man muss sich schon kümmern. Wie sieht es überhaupt mit anstehenden Reparaturen in diesem Objekt aus. Stehen in naher oder ferner Zukunft größere Reparaturen an, die von den Rücklangen gedeckt sind oder müssen die ET mit Zuzahlungen rechnen.In meiner jahrzentelangen Praxis habe ich leider auch einige negative Erfahrungen bei Kunden gesehen, sodass ich das hier mal kurz zusammengefasst habe. Viel Erfolg

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Lebensversicherungen kann man natürlich in die Steuererklärung eintragen; ob sich diese allerdings auswirken, ist hier die Frage. LV gehören zu den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. Trag es ein und schau im Steuerbescheid an, wie hoch dein Abzugsbetrag der SONDERAUSGABEN ist. Wenn du das dann mit deinen tatsächlichen Ausgaben vergleichst, wird sich eine Differenz ergeben, die halt nicht das zu versteuernde Einkommen gemindert hat.

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bei einer Steuerverkürzung gibt man nicht alles Einkommen an, das man hatte. - Eine allseits beliebte Form ist das Verschweigen von Zinseinkünften im Ausland. - Der Steuerberater wird keine Steuerverkürzung durchführen, es kann nur sein, dass der Kunde ihm Angaben verschweigt. Also der Kunde hat es in der Hand, dass alles in seiner Steuererklärung enthalten ist.

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Hallo,1. fallen bis zu einem Gehalt von 800 bis 900 Euro keine Lohnsteuer an. (Warum soll er nicht in den Steuerbereich hereinkommen?)2. musst du auf jeden Fall Sozialversicherungsbeiträge abziehen (ca 20%) und mit deinem Arbeitgeberanteil (+ ca 20%) an die Krankenkasse abführen.3. Warum willst du unter der Pfändungsgrenze bleiben; diese liegt bei einem Netto von ca 950 Euro? Wenn der Partner aber tatsächlich mehr arbeitet, dann ist das Hinterziehung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen. Warum nicht real bezahlen und monatlich etwas abführen. Die Pfändungstabelle fängt ja nicht sofort hoch an, zumal er 2 unterhaltsberechtigte Kinder hat4. Wenn du dich selbständig machst, benötigst du auf jeden Fall einen steuerberater, der alle erforderlichen Arbeiten für dich erledigen kann und glaub mir, es sind noch viele viele weitere Sachverhalte zu klären und in Zukunft regelmäßige Lohnabrechnungen und Steueranmeldungen zu erledigen.5. Sobald du selbständig bist, muss du dich um eine private Krankenversicherung kümmern (am besten wegen der Kinder freiwillig Mitglied werden in einer gesetzlichen Krankenkassse). Solltest du auch noch zusätzlich arbeiten gehen auf Lohnsteuerkarte, dann bleibt es erst einmal bei der bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings musst du dann dort angegen, dass du jetzt auch noch selbständig bist und regelmäßig darüber der Krankenkasse Rechenschaft abgeben, da denen dann je nach Gewinn zusätzliche Beträge zustehen. Besser nicht schleifen lassen, sonst häufen sich schnell Beträge zusammen.Viel Erfolg bei deinen Überlegungen, aber evtl. wäre bei solch wichtigen Entscheidungen die Ausgabe für eine Beratung beim sTeuerberater angebracht, ist jedenfalls meine Meinung, LGT

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Hallo,1. Frage: du bist wahrscheinlich nicht immatrikuliert nicht wahr. Wenn du das nämlich bist, sieht die Situation bezüglich Abzug von Sozialversicherunen anders aus.2. Egal, wie du bisher versichert bist, ab dem Zeitpunkt, wo du einen entsprechenden Verdienst hast, werden dir Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegevers, Arbeitslosenvers. und Rentenvers. einbehalten (= das sind die Sozialversicherungsbeiträge; Arbeitnehmeranteil = 20%); der Arbeitgeber übernimmt noch mal eigene ca 20% und liefert alles bei der krankenkasse ab, die ihrerseits die fremden Vers. (Arbeitslosen- und Rentenvers.) weiterleitet an die entsprechenden Stellen. - Dieses Geld kann natürlich auch nicht am jahresende erstattet werden = sind halt Versicherungsbeiträge3. Bei der Steuer sieht es anders aus; vorläufig wird dir jeden Monat ein zwölftel der Jahressteuer einbehaltenl. Hast du nur einen Teil des Jahres gearbeitet, dann erhälst du meistens die komplette Steuer wieder zurück (die aber bei 1350 Euro nicht so viel ausmacht). Diese Rückerstattung erhält mal aufgrund einer entsprechenden Steuererklärung nach Ablauf des Jahres. - Man macht immer etwas zum ersten Mal, natürlich auch mal eine steuererklärung! Während des Studiums = siehe Punkt 1.) fallen wesentlich weniger Abzüge bei den Sozialversicherungen an, aber hier müssen auch noch einige andere Punkte beachtet werden. LG

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Hallo, dein Zustand dauert schon etwas länger, also stehe dir auch zu, dass die Veränderung Zeit braucht!! Hier wurden ja schon gute Tipps gegeben. Bezüglich Medikamente solltest du die Einnahme etc. und Absetzen unbedingt mit dem Facharzt besprechen und mit ihm Alternativen suchen. Dieser Facharzt (Pychiater) kann auch eine Anmeldung in einer psychosomatischen Klinik vornehmen. Und dort kann dir wirklich geholfen werden, wo sonst? Ich kann dir aus eigener Erfahrung nur dazu raten. Bis dahin gehe weiter zu der Therapie (ggfs. Therapeuten wechseln, falls du nach einiger Zeit das Gefühl hast, du kommst nicht weiter). - Mit Hilfe meines Therapeuten habe ich dann die Medikamente auch wieder nach einigen Monaten abgesetzt (langsam) und komme heute ohne aus. Aber in der ersten Zeit waren sie hilfreich für mich. - Bei einer körperlichen krankheit geht man doch auch ins Krankenhaus, warum nicht bei einer seelischen Erkrankung. In einer psychosomatischen Klinik trifft man auch Mitpatienten, denen es ähnlich geht. Das war für mich auch eine neue Erfahrung: andere haben auch solche Probleme und sie können alle Altersgruppen und Berufsgruppen treffen. Nur Mut, mach die auf den Weg, denke aber nicht es wäre ein kurzer, alles Gute

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Bei 400 Euro Jobs hättest du gar nicht deine Krankenkasse angeben müssen. Bei 400 Euro Jobs muss der Arbeitgeber die Meldung an die Bundesknappschaft machen und dort auch die Abgaben (30%) hin bezahlen. Allerdings kann er 2% dieser Abgaben sparen, wenn er sich eine Lohnsteuerkarte vorlegen lässt.

Für mich sieht das jetzt so aus, dass die dich bei der Krankenkasse mit 401,-- Euro angemeldet haben und du richtig sozialversichert bist. Kläre das jetzt mal und schreibe neu - und keine Panik, vielleicht war es ja ein Mißverständnis. LG

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Welche Steuer meinst du genau? Umsatzsteuer oder Einkommensteuer? Bezüglich der Einkommensteuer hast du ja schon eine Antwort erhalten. Ist der Umsatzsteuer-Bereich damit für dich auch geklärt? LG

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Hallo, durch Kontrollmitteilungen aus Betriebsprüfungen zum Beispiel. Ein Unternehmen hat Ausgaben geltend gemacht aufgrund der Zahlung an ein anderes Unternehmen. Dann kann der Prüfer eine Kontrollmitteilung senden an die Finanzverwaltung, die denn überprüfen lassen kann, ob diese Ausgabe bei dem einen als Einnahme bei dem anderen erfaßt wurde. - Oder du hast doch sicherlich von diesen angebotenden CDs in den letzten jahren gehört mit Daten von Bankkunden. Diese Daten sollten ja auch zeigen, wer alles Zinsen erhalten hat von den Banken - und auch hier drohte die überprüfung, wer denn alles nicht seine Zinseinnahmen bei der Steuererklärung angegeben hatte. LG

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Steuerrückerstattung Verzögerung Schuld Finanzamt

Ich habe meine Steuererklärung für 2008-2010 Ende April abgegeben. Für meine Erklärung von 2007 galt noch eine alte Kontoverbindung und ein anderes Finanzamt.

Also habe ich meine neue Kontoverbindung nun auf den Erklärungen angegeben. Da das Finanzamt aber leider nicht wirklich die Angaben prüft, kam also der Steuerbescheid am 19.Mai mit der alten Bankverbindung. Sofort am 20.Mai rief ich also beim FA an, um dies mit zu teilen und legte Zeitglich eine Kontoänderung aufs Fax.

Ich kümmerte mich drum, dass die alte Bank, das Geld sofort zurück gab, als das Geld kam und hatte auch einen Menschen aus dem FA darauf angesetzt zu schauen, dass das Geld dann zeitnah erneut rausging.

Das Geld war letzte Woche Montag dann doch endlich wieder beim FA verbucht, laut Aussage der Telefonzentrale war auch die Kontoverbindung mittlerweile geändert.... zwei Wochen sollte dazu wohl auch reichen!!!

Als gestern immer noch kein Geld auf meinem Konto war, habe ich noch mal auf dem FA angerufen und es stellte sich heraus, dass die Kontoverbindung im Zahlsystem wohl noch nicht geändert war und daher erst gestern das Geld rausgehen konnte...

Das FA hat somit geschlagene drei Wochen gebraucht, um meine Kontoverbindung so zu ändern, dass sie ausschaut, wie die, die auch auf den Erklärungen ganze DREIMAL angegeben war!!!!

Meine Frage nun, wenn mir das als Zahlungspflichtiger ans Finanzamt passieren würde, müsste ich ja Verzugszinsen zahlen. Da meiner Meinung nach hier absolut ausschließlich das FA an der Verspätung Schuld hat, und der Steuerbescheid schon vom 19.Mai 2011 ist, kann ich dem FA auch Verzugszinsen oder eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen? Und wenn ja, in welcher Höhe?

Vielen Dank

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Hallo, natürlich kann ich deinen Ärger verstehen, aber es ist nun mal so, wo gearbeitet wird, passieren Fehler, auch bei den Finanzbeamten. - Es kommt ja auch vor, dass Steuerbürger Fehler machen und glaube mir, manchmal verzichtet das Finanzamt dann auch auf Gebühren oder Säumniszuschläge (Erlassantrag!). - Eine Frage noch dazu: hast du die Steuererklärung über elster online eingegeben? Wenn nein, wäre das auch eine Möglichkeit, dass diese Verzögerung hätte vermieden werden können. LG

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noch einige Anmerkungen zusätzlich: bei einem Einkommen von 40.000 euro hast du als Lediger eine Steuer von 9095 Euro; bei einem Einkommen von 30.000 Euro hast du als lediger eine Steuer von 5698 Euro = hier siehst du schon, je mehr du verdienst, desto mehr musst du auch prozentual an Steuern bezahlen (bei 40TEuro sind es 22,74%; bei 30TEuro sind es 18,99%).Hast du jetzt steuerliche anerkannte Kosten (zum Beispiel Versicherung sind nur beschränkt absetzbar), so mindert sich das zu versteuernde Einkommen um diese Beträge: zum Beispiel 3.000,-- Euro steuerlich anerkannte Ausgaben wären in unseren Fällen dann 27.000,-- Euro = 4768 Steuern, also 930,-- Euro Steuerersparnis; bei 37.000,.- Euro wären es dann 8.028,-- Euro = Steuerersparnis 1.067,-- Euro)Also je mehr man verdient, desto mehr Steuern bezahlt man prozentual - bekommt bei Ausgaben dann aber auch prozentual mehr wieder. LG

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Hallo, das ist etwas was der Arbeitgeber oft oder teilweise zusätzlich zum Gehalt bezahlt . Manchmal freiwillig, manchmal vom Tarifvertrag bestimmt. Allerdings ist dieser Zuschuss voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.

Vor einigen Jahren war die Situation für Arbeitgeber noch anders. Damals erhielt der Arbeitgeber für die Zuschüsse zu den VL-Beiträgen der Arbeitnehmer eigene Steuervorteile. Dies ist dann aber irgendwann einmal abgeschafft worden. Geblieben ist halt, dass man monatlich bei verschiedenen Instituten über die Lohnabrechnung spart, was ja auch generell nicht schlecht ist. LG

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