Hallo :) Also ich bin jetzt kein Experte, aber ich weiß das der Mieter bzw. die Mietpartei für Schäden im Treppenhaus aufkommen muss die durch einen Umzug entstanden sind. Der Vermieter darf aber nicht einfach pauschal 500,- Euro von ihr verlangen. Er muss erstmal nachweisen was er renoviert hat und welche Schäden von Eurer Mietpartei waren und das hätte er Euch auch gleich nach der Renovierung in Rechnung stellen müssen und nicht erst jetzt wo es heißt sie zieht wieder aus. Wenn sie beim Auszug was kaputt macht (Loch in der Wand etc.) dann muss sie nur für diesen Schaden aufkommen. Alles andere ist in meinen Augen nichtig. Der Mieterschutzbund kann Dir da mit Sicherheit auch weiterhelfen. Es gibt auch sehr gute und günstige Fachliteratur dazu. Viel Erfolg! Und lasst Euch bloß nicht alles gefallen! ;)

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