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electro81

08.02.2013
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electro81
08.02.2013, 12:54
Jugendlicher in Erwachsenenhaft, wie?

Ein Freund von mir geht in Haft. Er ist 21, hat seine Straftaten aber in getan, als er noch keine 21 war und wurde nach dem Jugendrecht verurteilt. Nun sitzt sein Bruder aber auch im Gefängnis (Erwachsenenhaft). Er möchte dorthin. Auch hat er noch eine Sache offen, weswegen es warscheinlich noch eine Verhandlung geben wird. Kann er als Jugendlicher mit 21 in Erwachsenenhaft? Wenn ja, wie? Für ihn wäre es sehr wichtig. Er hat 1 1/2 Jahre Strafe und wie schon erwähnt kommt warscheinlich noch zwischen 6 bis 12 Monate hinzu. Bitte um Antwort!

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Antwort
von electro81
08.02.2013, 14:00

Es geht nicht darum es "so bequem wie möglich zu haben", sondern lediglich wie es formell abläuft das man als Jugendlicher beantragen kann in Erwachsenenvollzug die Strafe abzusitzen. Ich finde die Idee meines Kumpels gut, denn er will zu seinen Taten stehen, seine Strafe absitzen, lediglich ist ihm wichtig ob dies möglich wäre. Ja die Familienverhältnisse sind nicht die Besten, muss man ihn deshalb gleich kritisieren, kann jemand etwas für seine Familie? Er hat Mist gebaut, will sich ändern

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