Antwort
der Notar hat beim Termin gesagt, er stellt die Anträge und anfragen, ebenso das Vorkaufsrecht betreffend. Sollte die Stadt dieses ausüben, habe ich eine Rücktrittsklausel von dem gesamten kauf (da es sich um drei Grundbücher handelt und das Vorkaufsrecht nur für eines besteht). es geht mir nur darum, ob der Verkäufer jetzt wie im vertrag steht, einen tag nach geldeingang auf dem anderkonto übergeben muß....