Wir wohnen in Baden-Würtemberg und haben das Dach unserer Doppelhaushälfte energetisch sanieren lassen. Danach haben wir eine PV darauf bauen lassen. Diese ist zur Optimierung bis an die Grenze unseres Daches, auch auf Seite der nachbarschaftlichen Doppelhaushäfte gebaut.

Nun fordert dieser einen Sicherheitsabstand wegen Brandschutz. Er hat uns bereits bei der Stadt angezeigt, die in einem Schreiben einen "ausreichenden Abstand" fordert und erläutert, dass Gebäudetrennwände nicht in Ihrer Funktion gemindert werden dürfen. In der Landesbauordnung sowie den ergänzenden Vorschriften wird ein Abstand nicht explizit gefordert.

Wir würden unsere PV natürlich gerne so liegen lassen. Ist dies rechtens oder bekommen wir Ärger? Welche Vorschriften sind nun für uns geltend? Wir brauchen zu der Frage eine fachkundige Antwort und bitte keine gutgemeinten Ratschläge.