Sofern du dein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, bist du dazu berechtigt dieses Schuljahr zu wiederholen. Vorausgesetzt, deine Schulnoten erfordern keine Rücksetzung auf eine Hauptschule.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.