Sie wird bald mal einen Arzt aufsuchen müssen . . . Krankenkasse . . evtl. hat sie aber auch bei Schule angeben müssen, zu welcher Schule sie nun die Kinder schickt . . .falls Du einen guten Draht zur Schule hast kannst DU dort evtl. etwas mit Trick erreichen. . . aber nicht offiziell, da schweigen sie . . .

Ob es Dir reicht, wenn Du mal erfährst, das es den Kindern gut geht, ist vollkommen WURSCHT!!!!!

Eure Kinder haben ein Anrecht auf beide Elternteile und nicht so einen Zirkus.

Geh zu Deinem Amtsgericht, frag dort in der Rechtsantragsstelle, was Du machen kannst. . . . ein Rechtsanwalt zieht Dir nur zusätzlich Geld aus der Tasche, das Du bitter benötigen wirst, um die Unterhaltsforderung, die Dir sehr bald ins Haus flattert zu bedienen. . . .

Willkommen im Klub!!!!

Sorry, streicheln hilft nicht . . . Auf einen Anwalt wird sie nciht reagieren, sie wird Unterstützerinnen haben, die sowas auch schon durchgezogen haben und den Vater in Sorgen verarmen liessen. . .

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Vater will gegen meinen Willen das gemeinsame Sorgerecht beantragen welche Chancen hat er?

Hallo Mein Sohn wird im Mai 4 Jahre alt. Mit dem Vater gibt es immer schon Promleme. Er hat uns kurz nach der Geburt aus der gemeinsamen Wohnung geworfen und wir waren ein paar Monate obdachlos,mussten im Büro meiner Mutter wohnen bis wir eine Sozialwohnung bekamen. Er hat dann auf die gemeinsame Wohnung einen riesen Schuldenberg angehäuft was mich bis heute verfolgt da ich nicht aus dem Mietvertrag rauskam. Da er immer schon ein Drogenproblem hatte verbot ich ihn den Umgang mit unseren Sohn. Wenig später wurde er wieder ein Jahr inhaftiert wegen Drogen. Er war bereits schon ein paar mal inhaftiert. Nach seiner Freilassung wendete er sich an das Sozialreferat dort räumte ich ihm bei einem gemeinsamen Gespräch ein das mein Sohn dort alle zwei Wochen hin darf (das Sozialreferat hatte wegen seiner Drogengeschichten anscheinend keinerlei Bedenken), da er dann in einer Beziehung war mit einer Frau die auch ein Kind hatte. Mein Sohn war dann dort alle zwei Wochen und kam erst plötzlich mit schlechten Angewohnheiten wie auf die Straße spucken oder an Hauswände und im stehen pinkeln nach Hause. Auch hatte er wohl öfter Streit mit seiner Freundin so das diese ihn hinausschmiss während mein Sohn dort war. Irgendwann erfuhr ich auch durch Freunde das er dort mit meinem Sohn einmal garnicht übernachtete sondern bei irgend einem Freund. Zum Schluss kam es soweit das er mich drauf ansprach ob ich denn bemerkt hätte das er beim letzten Mal Drogen konsumiert hatte als er meinen Sohn wieder brachte (nachdem Motto schau ich kann auch unter Drogeneinfluss gut auf den Kleinen aufpassen). Natürlich wollte ich meinen Sohn dann dort nicht mehr hin lassen und habe den Kontakt unterbrochen! Seitdem steht er ständig vor der Tür und klingelt im ganzen Haus, von seiner Freundin hat er sich getrennt, jedoch geht er wohl wieder arbeiten. Seine Meldeadresse ist zwar immer die selbe, jedoch wohnt er ständig woanders. So viel ich erfahren habe wurde er inzwischen auch wieder mit Drogen erwischt. Damit ich ihn mit unserem Sohn lasse hat er auch versucht meinem jetzigen Partner weiss zu machen ich gehe fremd - er hat mich also damit erpresst und so möchte ich keinen Kontakt mehr. Ich selber bin seid 2 Jahren in einer Beziehung und erwarte bald noch ein Kind. Ich habe keinerlei Vorstrafen. Nun hat sich der Vater wohl wieder an das Sozialreferat gewendet die teilten mir nun mit wir sollten beide einen Termin bei der Umgangsberatung machen auf diesen Termin warte ich nun. Außerdem würde er das Sorgerecht anfechten.

Ich habe schreckliche Angst das mein Sohn wieder dort hin muss oder der Vater gar einen Teil des Sorgerechts zugesprochen bekommt. Ich weiss das mein Sohn seinen Vater liebt und das alles tut mir sehr leid.

Meine Frage wäre inwiefern hat der Vater die Chance auf ein gemeinsames oder gar alleiniges Sorgerecht. Ich bin mir sicher er wird sich einige "schlechte" Geschichten über mich ausdenken. Und was kann ich tun das mein Sohn dort nicht mehr hin muss?!

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Zeugen werden bei Familiengerichten grundsätzlich nicht zugelassen. . .

Wenn der Kindesvater einen Antrag auf geteiltes Sorgerecht stellen wird, wird das Jugendamt gehört und ein Gericht entscheidet, ob es zum Wohl des Kindes ist, das Alleinige Sorgerecht aufzulösen und das Gemeinsame Sorgerecht beider Eltern einzurichten. . . das sind ZWEI Schritte. . .erstmal muss das Alleinige Sorgerecht nicht geeignet sein, zweitens das gemeinsame die bessere Lösung darstellen. . .doch welche Kriterien das Gericht dafür in die Waagschale der Justizia wirft, steht in den Sternen. . .

Du hattest das Recht, Dir Deinen Sexualpartner auszusuchen, und Du hast Dir einen ausgesucht, der (ich zitiere DICH): Da er immer schon ein Drogenproblem hatte

Ich empfehle Dir dringend, gemeinsam mit einer Beratungsstelle eine Umgangsregelung auszuarbeiten. Gemeinsam mit dem Kindesvater! . . . denn das ist Eure momentane rechtliche Situation, die ihr beide zu befolgen habt, solange es keinen anderen Richterspruch gibt: Du hast das Sorgerecht und er hat ein Umgangsrecht und Du hast die Pflicht, den Umgang zu unterstützen. . .

Deine Ängste mögen sich übel anfühlen, aber da musst Du durch. Du hast nicht durch das Austragen des Kindes das Recht, das Kind zu einem Sitzpinkler zu erziehen, sondern die Pflicht, das Kind auch die (Dir unangenehmen) Seiten des Vaters zu erleben, damit es selbst abzuschätzen kann, ob es im Sitzen oder im Stehen pinklen möchte.

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Hallo,

Du hast alle Rechte!! Darfst bestimmen, was Vater mit Tocher macht, wen Tochter bei Vater sieht!!! Du darfst bestimmen!!!!

Frechheit, das er nicht arbeitet!! Wer Hartz4 hat, ist entrechtet, Du darfst bestimmen!!! Erst wenn er wieder arbeitet, hat er Rechte!!!

. . . . und "Deine" Tochter wird DIch dafür hassen!!!

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Eure Kinder sind nicht eure Kinder. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber. Sie kommen durch euch, aber nicht von euch. Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie Euch doch nicht. Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht Eure Gedanken. Denn sie haben ihre eigenen Gedanken. Ihr dürft ihren Körpern ein Haus geben, aber Nicht ihren Seelen. Denn ihre Seelen wohnen im Haus von morgen, Das ihr nicht besuchen könnt, nicht einmal In euren Träumen.

Ihr dürft euch bemühen, wie sie zu sein; Aber versucht nicht, sie euch ähnlich zu machen. Denn das Leben läuft nicht rückwärts, noch Verweilt es im Gestern. Ihr seid die Bogen, von denen eure Kinder als Lebende Pfeile ausgeschickt werden. Der Schütze sieht das Ziel auf dem Pfad der Unendlichkeit, und Er spannt euch mit Seiner Macht, damit seine Pfeile schnell und Weit fliegen. Lasst euren Bogen von der Hand des Schützen auf Freude gerichtet sein. Denn so wie Er den Pfeil liebt, der fliegt, So liebt Er auch den Bogen, der fest ist.

Khalil Gibran: Der Prophet

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Ihr habt ein gemeinsames Kind, für das ihr eine gemeinsame Sorgepflicht habt.

Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Rechtsprechung bezüglich der "Alleinigen Elterlichen Sorge" in Deutschland hinreichend gerügt.

Das kommt nicht von ungefähr. . . viele europäische Staaten schütteln nurnoch den Kopf über solch veraltete Praxis, das ein Kind nur ein Elternteil mit Alleinigeer Sorgeberchtigung haben kann. . .

Es ist definitif eine Herausforderung für Eltern, sich nach einer Trennung noch um die gemeinsame Sorge für das gemeinsame Kind zu kümmern, und sich regelmässig darauf einzulassen, mit dem verflossenen Partner dennoch die Gespräche/Aufgaben für das hgemeinsame Kind wahrzunehmen. . . aber: Es ist die Verantwortung der Eltern gegenüber dem Kind, dieses gemeinsam "durchzustehen". . .

Eine Jugendamtsmitarbeiterin, die (ohne konkreten Grund der Kindeswohlgefährdung) einer Mutter die Alleinige elterliche Sorge als bessere Lösung empfiehlt, soll sich ihre Papiere holen, denn im Kindessinne arbeitet sie nicht. . .

Sei weise, teil Dir die Aufgabe mit dem Kidnesvater, pflege eine konstruktive Gesprächsbereitschaft . . . teil das Sorgerecht. . .

P.S.: Würdet ihr es nicht teilen, und der Kindesvater kommt nach einer Trennung auf die Idee, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, ist wesentlich mehr Streitpotential vorhanden. . . . und er würde es vom Gericht bekommen, wenn er nicht Kindeswohlgefährdend handelte. . . was ja wohl bislang nicht anliegt, denn sonst hättest Du es ja wohl erwähnt. . . .

Gutes Gelingen E.

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Er muss das Recht des Kindes auf Umgang zu seinem Vater durchsetzen. Das gehört zu seiner Sorgepflicht. Er, Du darfst ihm dabei eine mentale Stütze sein, aber er muss vom Sofa aufstehen und das regeln.

Klar ist, das da Spannungen zwischen Deinem Freund und seiner Ex sind, die nicht seit Okt abgebaut sind, und das wird euch noch ne Weile begleiten, evtl. bis das Kind erwachsen ist . . .

Die Ex wird nicht aus eurem Leben heraustreten. . . du bist nicht eine Beziehugn mit Deinem Freund eingegangen, sondern nun hast Du auch eine Beziehung zu seinem Kind und der Ex. . . . .

Es wird ein schwerer Weg, bis die beiden sich darauf einigen können, dem Kindeswohle zu dienen. . .

Er soll ihr sagen, das er geregelten Umgang -zum Wohl des Kindes- wünscht. Er soll dabei konkrete Vorstellungen unterbreiten, von wann bis wann, und nicht, wo.

Jugendamt hilft nur, die bestehende Rechtssituation zu schützen. . . da keine Umgansgregelugn besteht, machen die auch garnix. . . .

Rechtsanwalt verdient nichtmal Geld, nimmt es aber. . .

Er ist keinsfalls verpflichtet, anzugeben, wo er sich mit dem Kind aufhält, das ist einzig seine Entscheidung (die angepinkelte Ex will aber auf jeden fall verhindern, das Du Kontakt zu "ihrem" Kind hast. . . . )

Falls die Ex sich nicht kompatibel zeigt, mit ihm den Umgang zu regeln, keinesfalls zum Jugendamt oder Rechtsanwalt gehen.

Er soll selsbt zur Antragstelle des Amtsgerichts des Wohnortes des Kindes gehen, und dort einen Antrag auf Umgangsregelung stellen. . . . (innerhalb 4 Wochen wird ein Anhörungstermin gemacht, zu dem nur er, die Ex und jemand vom Jugendamt geladen werden . . . )

Er soll sich bei Gericht keinesfalls auf einen Vergleich zru Umgangsregelung einlassen, sondern einen Beschluss. Er soll nicht vergessen, gleichzeitig zu beantragen, welche Ordnungsmittel bei Störung des Umgangs der Kindesmutter angedroht werden. . . . .vergisst er das, oder lässt er sich auf einen Vergleich ein, kann die Kidnesmutter weitermachen wie bisher. . .udn er muss erneut zu Gericht rennen, und Sanktionen beantragen. . .

Nur beherzige: Er muss es tun. Er muss dem Kind zeigen, das er für die Rechte des Kindes kämpft. Nicht Du! ;-)

Gutes Gelingen.

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Da gibt es eine Karenzzeit. . . wenn die Geburts sogar bis ca. 300 Tage nach Scheidung ist, ist der "alte"" Ehemann noch rechtlicher Vater. . .Das Jugendamt gibt genaue Auskunft.

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Du darfst den Kindesvater nicht vom Kindesunterhalt freistellen.

Wenn Du das als Beweis nehmen willst, kann Dir auch das Sorgerecht entzogen werden, denn damit beweist Du, das Du die Rechte des Kindes (Anspruch auf Unterhalt vom Vater) nicht verfolgst. . .

2.) Für den Unterhaltsvorschuss hast Du den Unterhaltstitel an das Jugendamt abgetreten, somit hast Du überhuapt nix mehr zu "verhandeln" bezüglich Unterhalt.

Wenn Du Dich mit dem Vater an einen (Notar-)Tisch setzt, um Dir das Alleinige Sorgerecht zu übertragen, reicht das.

Gegen den Willen des Kindesvaters wirst Du ih mkaum das "halbe" Sorgerecht abspenstig machen können.

Sei froh, das keine Grammatik-Prüfung ansteht.

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Ich kann mir drei Vorkommnisse gut vorstellen:

1.) Ein Pubertierender, der die eigene Sexualität grade kennenlernt, hat es schwer zu akzeptieren, das sein Vater schwul ist. . . .

wäre der Vater schon immer schwul, würde es den Sohn ja wohl nicht geben oder?

2.) In seinem Umfeld können Hänseleien wg. Auftreten, so daß er Dich lieber negiert, als verteidigt.

3.) Die Hete-Mama hat selbst ein Problem mit Deiner Homosexualität, sodaß sie dem Jungen (und dem Neu-Ehemann) aufdoktroiert, das Du schlechter bist, als Hetereosexuelle.

Bei 1.) und 2.) Gespräche mit dem Sohn, Gespräche mit dem Sohn, Gespräche mit dem Sohn. Bei 3.) Empfiehl ihr den Gang zum Therapeuten.

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Da Du keine Angaben dazu gemacht hast, wer die Distanz geschaffen hat, kann Dir auch niemand sagen, wer schlussendlich Umgangskosten zu tragen hat. Grundsätzlich ist zwar der Umgangsverpflichtete auch für die Kosten zuständig, grundsätzlich bedeutet jedoch, das es Ausnahmen gibt. Ein solche Ausnahme kann beispielsweise sein, wen ndie Kindesmutter mit dem Kind die räumliche Entfernung hergestellt hat. . . .

Von Berlin nach NRW gibt es keine Kinderbetreuung der Bahn.

Wen ndas Kind es gewöhnt wäre, Zug zu fahren, könnte man ihn langsam alleine fahren lassen, die Zugbegleiter gucken dann schon danach. . .Wenn die Mama ihn ins Kinderabteil steckt, mit einnem Prepaid Handy ausgerüstet (für die Beruhigung des Kindes) würde das ganz gut klappen, dafür ist allerdings erforderlich, das ihr beide zu einem Konsens kommt, was mir nicht so scheint. .

Übrigens wird bald aus dem Begriff Sorgerecht der Begriff Sorgepflicht, weil viele alleinerziehende aus dem Begriff Sorgerecht eine Unterstützung des Staates für Erpressungen des anderen Elternteiles ableiten, was mit dem Begriff Sorgepflicht vorgebeut würde, und die Gerichte die Flut der Gerichtsverfarhen eindämmen wollen . . . . . . Kannst Du das nachvollziehen?

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Was sagt Dein Vater dazu? Ab September dürfen sich Deine Eltern den Unterhalt für Dich teilen. . . d awürde sie sowieso nurnoch die Hälfte bekommen. . . Wenn Du bei Deinem Vater bleibst, mit seinem Einverständnis und gegen den Willen Deiner Mutter, wird sie wahrscheilich zum Jugendamt rennen und Dic hzurückholen lassen wollen, aber wie? Will sie Dich in Ketten legen? Was ist mit Schule/Ausbildung?

Gruß E.

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Kindergeld an Kindesmutter direkt überweisen..?

Hallo Leute, mein Freund hat einen Sohn, der jetzt 10 Monate alt ist. Die Kindesmutter hat sich von ihm während der Schwangerschaft getrennt und sie hat das alleinige Sorgerecht. Da er während seiner Ausbildung nicht ausreichend verdient hat, um seine Wohnung zu finanzieren und das Kindergeld zu bezahlen, hat das für die ersten 8 Monate die Vorschusskasse übernommen. Wir haben uns jetzt ein paar mal mit ihr getroffen, da er gern ein geteiltes Sorgerecht erreichen würde, doch schon nach 2 Wochen kommen die ersten Probleme. Da er ja bei der Vorschusskasse jetzt Schulden hat, aber jetzt fest angestellt ist, möchte er gern direkt selbst für den Unterhalt aufkommen. Jedoch war sie nicht bereit, ihm ihre Kontodaten zu geben, und will, dass das weiter über die Vorschusskasse läuft. wodurch er sich aber immer mehr verschuldet. Da er ja zahlungswillig ist, hat das Jugendamt gesagt er könnte ein Sperrkonto errichten, wo sie vorerst nicht ran kommt, er da aber monatlich den Unterhalt überweisen könne. Weil sie halt nicht kooperativ ist. Jetzt hat sie aber etwas in die Wege geleitet, dass er das Geld auf ein Konto vom Jugendamt überweist, und sie gleichzeitig überprüfen, wie viel er verdient. bis 1030€ muss er 133€ Unterhalt zahlen. Da er aber ab und zu auch über diesem Betrag ist, würde das Geld auf 380€ hochgestuft werden. Aber meistens verdient er eben unter 1000€ was für uns bedeuten würde, dass über ein viertel des Geldes oder manchmal schon die Hälfte weg ist und er muss ja auch noch Miete etc bezahlen. Wir haben jetzt schon manchmal Geldmangel, da ich noch zur Schule gehe und wenn ich nächstes Jahr studiere müssen wir noch ein paar Jahre von seinem Geld und meinen vllt 200€ im Monat leben. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass er das Geld nicht auf dieses Konto einzahlen muss? Er ist ja bereit zu zahlen und ihr steht das Geld auch zu, aber wir brauchen auch was zum Leben. Das wäre eine Katastrophe wenn er 380€ bezahlen müsste. Dort wo er arbeitet, ist er eigentlich als Teilzeit beschäftigt, also auf 108 std beschränkt. Da er abewr meistens mehr arbeitet und somit auch mehr verdient, würde das ja dann das Jugendamt sehen und ihn hochstufen, aber macht sich sein Arbeitgeber nicht strafbar, also ist das Geld was er mehr bekommt nicht "schwarz"? Bei dem Minijob den ich mal hatte, durfte ich auch nicht über 400€ kommen. Also gäbe es vllt da noch die Möglichkeit mit dem Arbeitgeber zu reden, dass er das nicht auf einmal überweist oder so? Sie kauft sich davon eh nur Klamotten und nichts für das Kind, ich find das einfach furchtbar dem so machtlos ausgeliefert zu sein. Sie meinte sie könnte ihn verklagen, wenn er nicht seine Lohnabrechnung schickt. Und das Jugendamt meinte, bevor wir dieses Sperrkonto eröffnen klönnen, müssen wir auf die Briefe von ihr warten... Kennt sich jemand damit aus? :-/

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Besteht denn ein Unterhalts Titel? - dann darf er sich darauf aeinstellen, das ihm bis zur Grenze von ca. 950€ alles abgenommen werden kann.

Hat die Kindesmutter eine Unterhaltsbeistandsschaft eingerichtet ? - dann darf er gar nicht mehr mit der Kindeesmutter über den Unterhalt sprechen oder Vereinbarungen treffen. . .

  • das Jugendamt hat Anspruch auf alle zwei Jahre Auskunft über die Einkünfte. . .

So nebenbei: Wenn die Kindesmutter den Kindesunterhalt am Wochenende am Kisok versäuft, geht den Unterhaltspflichtigen das gar nix an. . . .ist so.

Sucht euch einen Fachanwalt für Familienrecht und er soll dahingehen und sich vertreten lassen, falls er den nicht zahlen kann, soll er sich vom Amtsgericht einen Beratugnsschein holen. . . .nicht um sich vor der Unterhaltspflicht zu drücken, aber um nur das zahlen zu müssen, was er tatsächlich zahlungsfähig ist. . . , sonst machen ihm Kindesmutter und JA das Leben zum Schleifstein.

Gutes Gelingen

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Das Kind wird die terrorisierende Mutter aushalten und erkennen.

Jeder Versuch vom nichtsorgeberechtigten Vater, eine Situation gegen den Willen der Sorgerechtsinhaberin umzusetzen, wird "bestraft".

Er möge mit dem Jugendamt Nachsehen haben, die können nur die vorhandene Rechtssituation unterstützen und nicht entsprechend einem vom Vater erhofften Beschluss vorwegnehmend gegen die Mutter agieren . . . der Vater soll dort keinen Kontakt mehr hin pflegen, und den Gerichtsbeschluss abwarten.

Der Vater soll sich darauf vorbereiten, das in dem 1. Gerichtsbeschluss nicht das erwartete drinsteht. . . . udn auch nciht drinsteht, das die Kindesmutter "erfarhen hat, das das Kind lieber beim Vater sei". . . .

Ich weiss sehr gut, das es schwierig und schmerzlich ist, aber die Institutionen WOLLEN, das ein 9jähriges Kind bei der Kindesmutter lebt, die kan nauch kein "besserwissserischer" Vater belehren. . .

Ein hoher Prozentsatz der Sorgerechtsstreite wird erst durch beherztes Trampeln der Kinder beendet. . . .

Also: Kind hinbringen, Beschluss abwarten. Tee trinken!

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Indem Sie mit dem Kindesvater spricht.

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Schaff weiter Fakten!!!

Lass die Kidnesmutter in Ruhe!

Denn: Sowie Du ihr Recht (das halbe AUfenthaltsbestimmugnsrecht) ihr abkanbbern möchtest, wird sie auf die Barrikaden gehen. . .

Lass es dem Jungen bei Dir gut gehen, biete ihm immer den freien Zugang zu seiner Mutter an, unterstütze ihn wo immer Du kannst, und er wird bei Dir bleiben. . .

mit einem Schein i nder Hand kansnt DU keinen 12+ jährigen halten, aber die Kindesmutter bei Sinenswandel sich holen. . .

sei behutsam! Mach weiter!

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Ich hatte jetzt Gerichtsverhandlung wegen meinen Kindern.Es wurde damals ein Gutachten erstellt über den Kindsvater und mir laut Gutachten sollte er alle drei Wochen max..3Std in begleiteten Form seine Kinder sehen nachdem seine ganze straf verfahren abgeschlossen sind.

Jetzt? Damals? Was denn nun ? . . . Wenn der begleitete Umgang beschlossen und umgesetzt wurde ist das schlimm genug für die Kinder . . . aber ist nun passiert. . . beschlossen und umgesetzt

aber jetzt müssen meine Kinder zu ihm im Haushalt für 3,5stunden.

Dann ist das vom Gericht so beschlossen, und wenn es Dir nicht passt, hättest Du gleich Dein Veto einlegen müssen, ansonsten ist auch dieser Teil des Umgangsbeschlusses rechtskräftig und umizusetzen. . . .wenn Dir der Beschluss nicht passt, ist das Gericht Dein Ansprechpartner dazu

wir haben Fakten- auf den Tisch gebracht,das eine Kindeswohl Gefährdung vorliegt. Aber die Behörden sehen das nicht so.

Was befähigt Dich das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung zu definieren? . . . und dann haben "die Behörden" nicht Deine Meinung angenommen. . . ja und ? Meinst Du, hier findest Du nun Unterstützer, den "Behörden" Deine Meninung zu lehren?

Meine Tochter(6) möchte ihren Vater sehen aber mein Sohn nicht (hat das zur Gutachterin und Richterin gesagt)und trotzdem muss er hin.

in dem Alter ist bei einer Verweigerungshaltung des Kindes, ohne das GEwalt oder Missbrauch gegen das Kind vorliegt, von einer manipulierten Kindesmeinung auszugehen und das Gericht hat gegen Deien Meinung entschieden, weil es auf Seiten des Kindes ist. . . .

Das JA stimmt den Vorschlag zu . . .

Ja, weil es den Beschluss des Gerichtes nicht unterwandern darf und auch nicht will. . . .

aber in seinen Haushalt sollen katastrophale Zustände sein.

Das haben Dir die Spatzen vo nden Dächern gepfiffen? . . . Wenn beim Papa keine Kakerlakenautobahnen an den Wänden sind, passiert garnichts. . .

das JA hat keinen Hausbesuch gemacht.

Wofür auch? Weil Dir die Spatzen was von den Dächern pfeifen? . . .

An wem kann ich mich wenden,damit die Behörden Willkür ein ende hat und zum Wohle des Kindes entschieden wird.

An Deinen Therrapeuten! Der kann Dir das erklären, dann ist die WIllkür von ganz alleine wech . . .

Habe auch Familienhelferin im Haushalt und sie sind entsetzt über die Entscheidung des Gerichts und des JA.

Bei der Person kann es sich keinesfalls um eine vom Gericht eingesetzte Familienhelferin handeln. . . .wahrscheinlich nur Deine Putze oder ne Nachbarin am Bügelbrett . . denn eine Familienhelferin des JA würde sich niemals über die Entscheidungen des Gerichts entsetzt zeigen!!!

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Falls Deine Tochter den Vater des Kindes nicht zu den Straftaten angeregt hat, wird sie davon gewusst haben und dennoch seinen Hintern soweit hoch bekommen haben, das sie davon schwanger wurde. . .

Nun ist das Kind mit dem Kind im Brunnen.

Gut das Du Dich als Oma darum kümmern möchtest, aber Aufgabe wird es für die Tochter bleiben.

Dem Vater wird solange nichts passieren, wie er für die Entwicklung des Kindes nicht schädlich scheint. . . . ob sein bisheriges Verhalten dieses für die Zukunft vermuten lässt, wird Ansichtssache eines Richters sein.

Die Tochter sollte mit dem Anwalt genaueste Vorstellungen über den aktuellen Umgang, sowie über einen Umgang nach einer Rehabilitation erarbeiten, der dann vom Gericht festgegelgt werden muss.

Im Rahmen des Umgangsrechts kann dem Kindesvater auch auferlegt werden, sich zu anderen Zeitpunkten weder der Kindesmutter, noch dem Kind zu nähern oder in irgendeiner Weise Kontakt aufzunehmen. Ebenso kann ihm vorsorglich bei zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld angedroht werden. (Muss auf jedem Fall deutlich beantragt werden, das beschlisst ein Gericht nicht von sich aus. . . .)

Einzig, falls er Gewalt gegen Mutter oder Kind androht, kann man eine Einstweilige Verfügung gegen ihn beantragen, in der z.B. unter Androhung von hohen Geldstrafen verfügt wird, das er sich von Mutter und Kind fernzuhalten hat, und ER für den Abstand verantwortlich ist.

Versucht bitte, die kriminellen Eskapaden des Kindesvaters nicht allzuheftig in die Waagschale zu schmeissen. . . ein Kind hat schon die härtesten Straftäter wieder auf die richtige Bahn gezogen. . . . sprich: Wenn die Tochter das Kind gut umsorgt, kann es sein, das der Kindesvater von kriminellen Geschichten ablässt, sich therapieren lässt, um dem Kind Vater sein zu können. . . . bedenkt auch, das seine kriminelle Energie keinesfalls angeboren war (siehe Vorleben seiner Mutter), sondern erlernt, anerzogen und er sich besinnen kann. . .

Bedenke aber auch, das Deine Tochter bereit war, sich von einem solch "windigen Hund" schwängern zu lassen, und woher das kommt. . .

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Hallo,

GRUNDSÄTZLICH kann kein Kind oder Jugendlicher ENTSCHEIDEN, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat, sondern das tun etnwerder die Erziehungsberechtigten, oder, wenn die nicht in der Lage sind, ein Gericht das. . .

GRUNDSÄTZLCIH. . . das heisst: Es gibt da schon ausnahmen. . . man sagt ca. ab dem 14ten Lebensjahr kommen Eltern/Jugendamt und Gerichte nicht mehr umhin, dem Kindeswillen erhöhten Glauben zu schenken. . .

Wenn Du bei Deiner Mutter wohnst, wirst Du ihr bestimmt schon mitgeteilt haben, das Du lieber (mal) bei Deinem Vater wohnen möchtest. . . falls nicht, ist das der erste Schritt. . .

Der jedoch weitaus wichtigere ist, das Dein Vater auch einem Umzug positiv gesinnt ist. . . .

Du musst also Deine Eltern davon überzeugen, das es für Deine Entwicklung das beste ist, das Du mal eine WEile beim Papa wohnst. . .

Doch sei Dir gewiss, das sich Deine Eltern mit pubetierenden Mädels auseinandergesetzt haben, und einem kurzen Anflug einer Idee nicht umgehend zustimmen werden. . .

Lass Dich nicht zum Jugendamt hinleiten. Dort wird immer die momentan bestehende rechtliche Situation unterstützt (und das heisst: bei Mama bleiben . . . )

solltest Du beide Elternteiel überzeugen können, steht einem Umzug nichts im Wege. . .

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Was erhoffst Du Dir davon?

Einige Dich mit dem Vater, das hinter seinem Rücken ihm das halbe ABR abknabbern zu wollen. . .

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