Er muss das Recht des Kindes auf Umgang zu seinem Vater durchsetzen.
Das gehört zu seiner Sorgepflicht.
Er, Du darfst ihm dabei eine mentale Stütze sein, aber er muss vom Sofa aufstehen und das regeln.
Klar ist, das da Spannungen zwischen Deinem Freund und seiner Ex sind, die nicht seit Okt abgebaut sind, und das wird euch noch ne Weile begleiten, evtl. bis das Kind erwachsen ist . . .
Die Ex wird nicht aus eurem Leben heraustreten. . . du bist nicht eine Beziehugn mit Deinem Freund eingegangen, sondern nun hast Du auch eine Beziehung zu seinem Kind und der Ex. . . . .
Es wird ein schwerer Weg, bis die beiden sich darauf einigen können, dem Kindeswohle zu dienen. . .
Er soll ihr sagen, das er geregelten Umgang -zum Wohl des Kindes- wünscht.
Er soll dabei konkrete Vorstellungen unterbreiten, von wann bis wann, und nicht, wo.
Jugendamt hilft nur, die bestehende Rechtssituation zu schützen. . . da keine Umgansgregelugn besteht, machen die auch garnix. . . .
Rechtsanwalt verdient nichtmal Geld, nimmt es aber. . .
Er ist keinsfalls verpflichtet, anzugeben, wo er sich mit dem Kind aufhält, das ist einzig seine Entscheidung (die angepinkelte Ex will aber auf jeden fall verhindern, das Du Kontakt zu "ihrem" Kind hast. . . . )
Falls die Ex sich nicht kompatibel zeigt, mit ihm den Umgang zu regeln, keinesfalls zum Jugendamt oder Rechtsanwalt gehen.
Er soll selsbt zur Antragstelle des Amtsgerichts des Wohnortes des Kindes gehen, und dort einen Antrag auf Umgangsregelung stellen. . . . (innerhalb 4 Wochen wird ein Anhörungstermin gemacht, zu dem nur er, die Ex und jemand vom Jugendamt geladen werden . . . )
Er soll sich bei Gericht keinesfalls auf einen Vergleich zru Umgangsregelung einlassen, sondern einen Beschluss. Er soll nicht vergessen, gleichzeitig zu beantragen, welche Ordnungsmittel bei Störung des Umgangs der Kindesmutter angedroht werden.
. . . .vergisst er das, oder lässt er sich auf einen Vergleich ein, kann die Kidnesmutter weitermachen wie bisher. . .udn er muss erneut zu Gericht rennen, und Sanktionen beantragen. . .
Nur beherzige: Er muss es tun. Er muss dem Kind zeigen, das er für die Rechte des Kindes kämpft. Nicht Du! ;-)
Gutes Gelingen.