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ekle66

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ekle66
24.01.2013, 08:41
Wer bescheinigt mir bei einem P-Konto den Unterhalt, wenn er vom Vater kommt?

Hallo und guten Morgen! Ich bin alleinerziehend ( 1 Kind, 10 Jahre ) und habe seit einiger Zeit ein P-Konto, es liegt (noch) keine Pfändung vor. Eine Bescheinigung zur Erhöhung der Pfändungsgrenze für das Kindergeld liegt vor. Jetzt brauche ich eine Bescheinigung für den Unterhalt, den mein Sohn monatlich von seinem Vater bekommt. Wer stellt mir diese aus und welche Unterlagen werden benötigt? Reichen die Kontoauszüge aus? Wie gesagt, der Unterhalt kommt vom Vater, nicht vom Amt...

Über Tipps würde ich mich sehr freuen!

Winterliche Grüße Elke

...zum Beitrag
Antwort
von ekle66
24.01.2013, 08:52

Die Pfändungsgrenze wurde um das Kindergeld erhöht. Die Bank hat mir dazu geraten nich eine Bescheinigung für den Unterhalt zu bringen, damit dieser auch geschützt ist!

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