Ich muss dazu sagen das ich vorher schon 2 Jahre i IT-Support gearbeitet habe, daher wäre mir das ganze Thema nicht fremd.
bin erst im fünften Monat der Ausbildung. Aber das Arbeitsamt kann mich doch nicht sperren wenn ich ein Attest habe, oder?!
Kenntnissnahme war ca. eine Woche später, daß heißt vor ca. 3 Wochen.
Aber ein Ausbildungsverhältniss kanner er doch nicht einfach so kündigen, oder? Das mit dem schickanieren hatten wir auch schon, jedoch bin ich fast 30, er hat schon gemerkt das er mit mir nicht alles machen kann ;)
Danke für eure Antworten. Der Anwalt meinte das er sofort die Räumungsklage einreicht wenn wir den Auszug nicht bestätigen
sorry, falsches Datum zum 31.05.2010 wurde gekündigt. Geschrieben wurde die Kündigung am 26.02.2010
Mit nicht aureichend begründet meinen wir das eine Eigenbedarfskündigung nur dann rechtmässig ist wenn der Vermieter eine genau Auflistung seiner Familienverhältnissen darlegt usw...
Widerspruch haben wir nicht eingelegt, wir haben den Vermieter darauf hingewiesen das seine Kündigung in der Form wie er sie uns gegeben hat nicht gültig ist.
Die Kündigung lautet: Sehr geehrte/er Frau/Herr.... hiermit kündigen wir Ihr Mietverhältnis zum 31.10.2010, da wir die Wohnung für den Eigenbedarf brauchen.
die Stunden werden jedoch nicht festgehalten, es gibt keine Stempeluhr oder so...
Die Arbeit macht mir zum größten Teil schon Spaß, nur die Azubi Ausbeutung macht mir keinen Spaß, und das selbst dann Arbeit gefunden wird wenn gar keine da ist, trotz der ganzen überstunden.....das nächste Problem ist das eine Trennung von der Lebensgefährtin vor der Tür steht, daß bedeutet dann auch eigenen Wohnung, und als Azubi keine chance.....chaos pur
Also ist die Kündigung unwirksam. Denn es heißt nur: ".... fristgerecht zum 31. Mai 2010, da wir die WOhnung für den Eigenbedarf brauchen. Mit freunldichen Grüßen..." Ende.
Wir wissen allerdings, dass die Tochter, die bereits in der selben Straße in einer 3-Zimmer-Wohnung wohnt, bereits am Di., 23.02.2010 (also einen TAg nach unserer mündlichen Kündigung) ihre Wohnung gekündigt hat.
Zu blöd aber auch.. Für sie.
Müssen wir die Vermieter auf die unwirksame Kündigung hinweisen?? Oder könnten wir - rein theoretisch- einfach in der Wohnung bleiben und wenn es dann zum Auszug geht und sie fragen, warum wir immernoch hier sind, sagen, dass die Kündigung unwirksam ist?
Außerdem hat eben der VAter des Vermieters am Telefon gemeint, dass sie dasselbe Problem schon vor 1,5 Jahren hatten, er bereits 80 JAhre alt ist und keinen Ärger haben möchte. Vor 1,5 Jahren..Also da, wo wir eingezogen sind.. Anscheinend ging es unserer Vormieterin nicht anders...
Achja.. ANgeblich wollen sie zwischen unseren beiden Wohnungen die Wand einreissen, damit die Tochter dann eine große Wohnung hat...
Also wir haben so einen Einheitsmietvertrag. Unter § 18 " Beendigung des Mietverhältnisses" steht wörtlich: " Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietvertrages geräumt und ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben. DIe Verpflichtungen nach § 8 bleiben unberührt" Nur irgendwie haben wir gar keinen § 8 , der Vertrag fängt erst bei § 9 (1. Rückseite) an
Achso, dann ist für die in der Tat Samstag ein ganz normaler Wochentag....die armen Fahrer.
Ja es handelt sich um eine Erstausbildung.