Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!
Das Kindergeld ist unabhängig vom Erstwohnsitz, d.h. selbst wenn der Erstwohnsitz nicht bei den Eltern ist hat man Anspruch - Aussage Familienkasse
Die Studentenwohnung als Zweitwohnsitz zu melden macht keinen Sinn, da die Zweitwohnungssteuer greift. Bei 500€ Kaltmiete kann man mit 8% Steuer rechnen -> 40€ pro Monat bzw. 480 pro Jahr (soweit ich das richtig verstanden habe)
Für das Kindergeld zählt nur der Jahreshöchstbetrag von Verfügbarem Einkommen (Nettoeinkommen) von 8004€ (Aktuell)
liegt man mit dem Gehalt drüber kann der Pauschalbetrag von 920€ Werbungskosten geltend gemacht werden. Falls das immer noch nicht reicht kann man falls wirklicher Mehraufwand besteht auch mehr geltend machen.
Bitte um Korrektur falls etwas nicht stimmt ;)
Dankeschön, hab nach ein bisschen Suchen die ERA Tabelle im Netz gefunden. Jetzt frage ich mich nur was auf das Azubi-Gehalt draufgerechnet wird um das Studi-Gehalt zu bekommen. Denke das macht wohl jede Firma anders.
tut mir Leid wegen der Schreibfehler, habs eben erst gesehen....
Etienne ;)