Ich habe vor zwei Jahren eine Immobilie gekauft, in der eine Wohnung vermietet ist. Da es zunehmend Probleme mit den Mietern gibt (Kaution erst nach zwei Jahren gezahlt, ständig werden Forderungen gestellt was alles im Hausflur zu reparieren ist, obwohl nichts kaputt ist, Nichtakzeptierens der Betriebskostennachzahlung, obwohl diese nachweislich korrekt ist, Großflächiger Schimmel in der Wohnung, der nicht an Baumängeln liegt, sondern eher durch falsches lüften) will ich diese nun kündigen, da die Kosten, die ich durch die Vermietung habe, höher sind als der Ertrag und ich somit "draufzahle".
Die Mieter wohnen seit über 20 Jahren im Haus, haben aber mit mir bei Übernahme der Immobilie einen neuen Mietvertrag abgeschlossen. In dem ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten geregelt. Ferner heißt es darin "wenn nach Überlassung des Wohnraums mehr als 8 Jahre vergangen sind, verlängert sich die Kündigungsfrist auf 9 Monate". Welche Frist ist nun richtig? Beginnt die Überlassung des Wohnraums mit einem neuen Mietvertrag oder gilt der gesamte Zeitraum, in dem die Wohnung bewohnt ist?