Ist ein Keller ein Vollgeschoss?

Zudem wenn ich nach dem bebauungsplan nur ein Vollgeschoss haben darf, heißt es dann ich darf nur ein Erdgeschoss haben? Oder auch ein Dachboden und zählt überhaupt ein Erdgeschoss zu einem Vollgeschoss?

Also ist ein Erdgeschoss auch ein Vollgeschoss? Oder hießt es wenn ich nur ein Vollgeschoss haben darf, ich darf ein Erdgeschoss und einen ersten Stock haben und ein Dachboden? Oder wird das Erdgeschoss auch als Vollgeschoss gezählt