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dux18

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Mneuer123
14.07.2016, 17:49
Anhörung wegen Vertoß gegen Sprengstoffgesetz §40, aber ohne Beweise?

Hey, habe mal was im Internet aus dem EU-Ausland bestellt für Sylvester und nun 10 Monate später Post vom Zoll bekommen, dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Dort wird das Sprengstoffgesetz genannt (es war ein Shop für Pyrotechnik), der Preis und das Gewicht des Pakets (laut Paketunternehmen), sowie Bestell- und Lieferdatum. Es werden diverse Feuerwerkskörper als Inhalt genannt, mehr nicht, also wissen sie nichts vom Inhalt. Das ist wohl pure Annahme. In dem Shop gibt es mehr als Pyrotechnik, also nicht Böller, usw. ausschließlich.

Wie soll ich nun antworten?

EDIT

Wurde fallengelassen, hatte mich nicht geäußert :) 

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Antwort
von dux18
25.11.2016, 15:41

Hast du dich nicht geäußert oder alles bestritten?


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