Und kann mir jemand einen Link geben oder sagen wie ich mich bei Elster registrieren kann?
Wie ist es dann, wenn der Mieter die Wohnung kündigt? Ist damit die Mietbürgschaft automatisch erloschen?
So also, ich habe mit unserem Versicherungsberater gesprochen. Die Sache ist soweit geklärt. Es ist ein Drittschaden. Ich soll formulieren, dass uns das verschulden trifft. Und damit wars das.
So, soll ich mir die Politesse vorknöpfen oder auf ein Schreiben warten?
RÜCKRUF AUS DEM URLAUB: Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht aus den Ferien zurückrufen, auch wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart ist. Eine solche Vertragsklausel ist laut Bundesarbeitsgericht rechtsunwirksam, weil sie gegen das Bundesurlaubsgesetz verstößt. Der Chef muss sich also vorher entscheiden: Entweder er streicht dem Mitarbeiter wegen betrieblicher Belange rechtzeitig den Urlaub. Oder er lässt ihn ziehen - dann ist er aber auch unwiderruflich weg. (BAG 9 AZR 404/99 und 9 AZR 405/99)
Quelle: rp-online
Was ist hiermit???
Bin kein Azubi. Aber ist es nicht so, dass er einen nur in dringenden Fällen holen darf, dass aber kein Krankheitsfall ist? Bzw. er darf einen nur Bitten ob der Mitarbeiter kommen kann.
Und darf er mich deswegen kündigen?