Antwort
Sobald die Kamera hauptsächlich öffentliches, also nicht privates Gelände, abstreicht und Du nicht plausibel erklären kannst, zu welchem Zweck Du dies tust (Sicherung/Überwachung der eigenen vier Wände, zur Vermeidung/Aufklärung von Delikten an DEINEM Eigentum) ist es verboten.
Du greifst damit in die Persönlichekeitsrechte und Privatsphäre aller vorbeilaufenden Passanten ein und müsstest Dir von jedem VOR der Aufzeichnung eine schriftliche Erlaubnis einholen.
Leider verboten !
Anmerkung: Selbst öffentlich zugänglicher Privatraum (Geschäfte zum Beispiel) müssen den Kunden VOR Aufzeichnung - im Regelfall mit Betreten, darüber informieren, das sie gefilmt werden. Daher die Kamera-Aufkleber die zumeist an der Eingangstür hängen