Einbehaltung der Kaution wegen sichtbar verspachtelten Bohrlöchern

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich bin vor etwa einem Monat aus meiner alten Wohngemeinschaft ausgezogen. Leider hatte ich für dieses Mietverhältnis nur einen mündlichen Vertrag mit meinen Vermietern. Bereits bei Einzug habe ich gestrichen (weiß) und zusätzlich einen Laminatboden verlegt. Der Laminatboden ist ordentlich verlegt, aber meine Vermieterin bemängelte schon, dass ihr schöner PVC-Boden (der vom Vormieter bereits sehr abwohnt war), so nicht mehr zur Geltung komme. Aus "Kulanz" darf ich diesen trotzdem nun in meinem ehemaligen Zimmer liegen lassen.

In meinem Zimmer befand sich außerdem eine Wand mit Lehmputz, die mit Silikatfarbe zwecks Atmungsaktivität gestrichen wurde. Lediglich diese Wand wurde von mir nicht gestrichen. Nach Absprache mit meinem Vermieter (nicht meiner Vermieterin!) durfte ich in diese Wand bohren, was ich auch getan habe. Hierdurch sind vier größere Löcher entstanden. Nach Auszug habe ich die Bohrlöcher mit handelsüblicher Spachtelmasse aus dem Baumarkt sichtlich verschlossen und die Stellen nochmals abgeschmiergelt.

Nun zum eigentlichen Problem: Meine Vermieterin fordert nun von mir, die Spachtelmasse wieder zu entfernen und von einer Firma neu verspachteln zu lassen, da die Löcher ihr zu sichtbar verspachtelt wurden und nicht der Struktur der Wand entsprechen. Zusätzlich soll die Wand mit dieser teuren Silikatfarbe neu gestrichen werden. Da ich nur mit meinem Vermieter mündlich abgesprochen hatte, ob es erlaubt sei, in diese Wand zu bohren, unterstellt mir meine Vermieterin nun, dass ich dies gegen ihren Willen getan hätte und möchte mich zu diesen Reparaturen finanziell verpflichten.

Nun natürlich meine Frage: Bin ich hierzu überhaupt verpflichtet bzw. ist die rechtskräftig? Und falls ja: Kann mir meine Vermieterin auch noch Kosten, die über den Kautionsbetrag von 250 Euro (das mag nicht viel sein, aber ich bin Studentin und da zählt jeder Cent) gehen in Rechnung stellen?

Ich wäre überglücklich, wenn mir hierzu jemand einen kurzen rechtlichen Tipp geben könnte.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus!

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Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten. Ihr Leute seid einfach super! :)

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Ich habe das mal vor etlichen Semestern in der Universität behandelt und glaube es verhält sich wie folgt:

Die dritte Stufe der Moralentwicklung zu erreichen fällt vielen Menschen schon gar nicht so leicht. Sie verharren oft in der zweiten Stufe.

In dieser zweiten Stufe erkennen Menschen nach Kohlberg Autoritätspersonen und Gesetze vollkommen an bzw. haben auch oft die geltende gesellschaftenlichen Normen verinnerlicht. Oft fühlen sie auch einen sozialen Druck (Schuldgefühle), wenn sie sich nicht konform verhalten. Das hat auch mit Gruppendynamiken (Eigen- und Fremdgruppe) zu tun und noch ein paar anderen historischen Aspekten, bla bla bla.

Passt auch hervoragend zu der autoritär geprägten Pädagogik dieser Zeit. Schau hier auch mal noch nach, welche Auswirkungen ein autokratischer Erziehungsstil hat ;)

Ich stelle mir vor, dass Menschen, die im Dritten Reich in der Stufe zwei nach Kohlberg waren, das was mit den Juden passiert ist bzw. den Krieg gut fanden, nich t zuletzt auch durch die damalige Propagandaschlacht.

Die dritte Stufe der Moralentwicklung nach Kohlberg orientiert sich nach höheren ,ethischen Prinzipien, wie dem Kategorischen Imperativ nach Kant.

Hier "werden erstmals gesellschaftliche Regeln infrage gestellt, das heißt, dass Regeln erst nach einer kritischen Prüfung teilweise und ganz akzeptiert werden." (Wikipedia:.wikipedia.org/wiki/Lawrence_Kohlberg, Stand: 19.12.11)

Wie wenige Menschen das System damals in Frage gestellt haben (und wie schwierig das auch für viele Menschen zu sein scheint) weiß man ja, sonste wäre das wohl nicht so weit gekommen. Als positives Beispiel würde ich hier die Geschwister Scholl bzw. die Weiße Rose nennen.

Daneben bezieht diese Stufe auch die Diskursethik mit ein, was meint:

"Konflikte sollen argumentativ unter (zumindest gedanklicher) Einbeziehung aller Beteiligten gelöst werden." (Wikipedia:.wikipedia.org/wiki/Stufentheoriedesmoralischen_Verhaltens. Stand: 19.12.11).

Also Krieg gehört nicht gerade zur Diskursethik, genauso wenig wie der Genozid.

Ich hoffe, das hilft^^

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