klar kann man das... aber... die Kündigungsfrist beginnt ab 01.04. dauert bis 30.06.17. erst dann kann man normal aus der Wohnung raus, es sei denn, man hat einen untermietvertrag, dann sehen die fristen etwas anders aus.

die Kündigung muss dem vermieter bis zum 3. werktag im April zugegangen sein.

man kann versuchen, mit dem vermieter zu reden und Nachmieter zu stellen, aber einen Anspruch darauf hat man nicht

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...ich wohne in einem Gästezimmer..... liegt halt im keller, und es ist immer dunkel dort. kein angenehmes gefühl, wenn man sich dort den ganzen tag aufhalten muss und nur immer mit Beleuchtung... macht irgendwie krank.

als nur zum schlafen, ausreichend.

mit einer mauer wird's ähnlich sein... wäre für mich nichts, wenn ich nicht einen ausgleich hätte

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haha,,,, der Meinung sind alle, die in ihren warmen Wohnungen sitzen. stimmt aber nicht.

egal. es kommt darauf an, in welcher Stadt man sich gerade befindet. in manchen gibt's sofort hilfe, in anderen keine vorhanden.

wenn man sich in dem Stadium befindet.... arbeitslos,.... und kein alg2 erhält, ist die Sache ziemlich einfach. man geht einfach in die Stadt, in die man möchte.... strandet dort sozusagen.... sucht dort die Bahnhofsmission auf und die geben einem alle Infos, die man benötigt. wichtig! pass. ohne den geht gar nichts.

wenn man einfach rausgeworfen wird und jugendlicher, kann man es evtl auch über eine soziale Einrichtung versuchen.... u25 müssen eigentlich zuhause sein und man kommt vielleicht irgendwo hin, wo es möglich ist, eine Ausbildung, schule, etc zu besuchen.....

an deiner stelle , falls noch nicht geschehen... würde ich so vorgehen.... Jugendamt anrufen, fragen, wer zuständig. alle unterlagen bereithalten... pass! ohne geht gar nichts, ansonsten normal jc, die werden den Eltern auf die füsse treten.

dann soziale Einrichtung, die machen dann alles erforderliche. ich könnte dir weiterhelfen, wenn du älter wärst, aber du unterliegst einem besonderen schutz und da kenne ich mich nicht aus.... alles gute dir!

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jo, sofort bescheid geben, der kann sich den schaden ansehen und vielleicht sofort beseitigen. andernfalls wird er versichert sein... war ja keine absicht

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vor diesem Problem steh ich auch... ähnlich.... aber... ich wohne als Mitbewohnerin bei einem Herrn. Dieser wohnt schon über 10 Jahre hier. Ich habe keinen eigenen Mietvertrag, und die Freundin bin ich auch nicht. Der Vermieter des Herrn wohnt mit im Haus, weiss Bescheid.... und ich bin hier als wohnhaft .... bei.... gemeldet.

Vorige Woche hatte ich ein Gespräch, wegen evtl. Pfändung..... telefonisch. Auskunft: Wenn man sofort nachweisen kann, durch was auch immer, dass die Geräte nicht dem Schuldner gehören, dürfen sie auch nicht mitgenommen werden. Rechnungen, etc. alles erlaubt. Wenn die Sachen erst mal weg sind, ist es sehr schwer, sie wiederzuerhalten..... ansonsten gilt: für die Zukunft... alles schön hieb- und stichfest der Person zuordnen, der die Sachen gehören.

Ich bleibe verschont, der macht sich noch nicht mal die Mühe zu kommen... falls ich die telefonisch vereinbarten Zahlungen einhalte, passiert nichts, wenn nicht, gibt's direkt ev. also... für dich keine angst....

 

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