Darf Vermieter Rechnung eines Gärtners von der Kaution abziehen?
Habe einen Standardmietvertrag in dem handschriftlich "Gartenpflege wird vom Mieter durchgeführt" eingetragen wurde. Sonst steht da nichts weiteres. Was sich hinter Gartenpflege usw. verbirgt ist mir bewußt.
Habe den Mietvertrag gekündigt und mein Vermieter hat einen Gärtner beauftragt der große Rückschnitte an Hecken und Bäumen gemacht hat. Des weiteren hat er Rosen und eine Clematis pflanzen lassen, die im Laufe der 9 Jahre, die ich da gewohnt habe eingegangen sind.
Mein Vermieter will jetzt diese Rechnung mir zum Abschluss des Mietvertrages im Rahmen der Betriebskosten/Nebenkosten in Rechnung stellen oder vermutlich von meiner Kaution abziehen. Im Mietvertrag wurde vom Vermieter unter den Betriebskosten der Punkt Kosten der Gartenpflege gestrichen.
Ist das so rechtens ?