Polizist verhängt Verwarnungsgeld wegen "zu lauter Musik" im Auto - darf er das?

Hallo, wer kann mir bitte folgende Frage beantworten? Letztens fuhr ich auf einen menschenleeren Parkplatz und wollte dort meinen Wagen abstellen. Wie aus dem Nichts tauchte auf einmal ein uniformierter Polizist auf und beschwerte sich darüber, dass meine Musik zu laut sei und dass ich andere damit störe. Ich fand nicht, dass sie zu laut war, schließlich konnte ich mich ja mit dem Beamten problemlos unterhalten. Deshalb sagte ich ihm freundlich und bestimmt: "Ich finde, die Musik hat genau die richtige Lautstärke. Außerdem ist ja außer Ihnen niemand hier, den das stören könnte." Das passte ihm wohl nicht, und da er (für mein Empfinden) sowieso gerade schlechte Laune hatte, kontrollierte er meine Papiere und verhängte eine Ordnungsstrafe von 10 Euro. Meine Frage ist nun: Darf ein Polizist das? Schließlich gibt es keine objektiv überprüfbare Werte - wie zum Beispiel eine Messung in Dezibel. "Zu laut" ist eine rein subjektive Empfindung. Was für den einen "zu laut" ist, empfindet der andere vielleicht als "zu leise" oder eben "passend". Ich werte das Verhalten des Polizisten als Schikane und habe keine Lust, als Frustableiter für einen möglicherweise schlecht bezahlten und übellaunigen Beamten herzuhalten, den ich überdies von (unter anderem) meinen Steuergeldern auch noch selbst bezahle. Der Polizist war allein, es steht subjektive Aussage gegen subjektive Aussage.

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Ist zwar schon ein paar Jahre her, aber trotzdem hier der Nachtrag, wie der Fall, den ich geposted hatte, ausging: Ich hatte einen Beschwerdebrief an den Landrat als obersten Chef der Kreispolizeibehörde geschrieben.Danach habe ich nie wieder was in dieser Angelegenheit gehört und musste auch nicht zahlen.

Soviel an die Besserwisser, die die Polizei im Recht sahen, nur, weil es die Polizei ist. Auch B_llen sind Menschen, und Menschen machen Fehler! 

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Die Antwort auf deine Frage liegt in dir selbst. Was emofindest Du bei dem Gedanken an die Freundschaftsanfrage? Du schreibst, dass dem Täter nichts nachgewiesen werden konnte. Wie waren die genaueren Umstände des Sachverhaltes? Was glaubst Du selbst, warum er sich jetzt wieder meldet?

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Sei kein weltfremder Trottel, behalt' die Kohle und freue dich über den unverhofften Geldsegen! Da ist bei Saturn irgendwas mit der Buchung in die Hose gegangen - was Du nicht zu verantworten hast! Das wird sehr wahrscheinlich nie jemandem auffallen. Und wenn doch, zahlst Du das Geld eben wieder zurück.

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Soweit alles klar. Was gilt aber in folgendem Fall: Bei unserem Netto-Markt ist es so, dass er neuerdings die 0,5-Liter Mehrweg-Coca-Cola-Flaschen nicht mehr akzeptiert. Diese verkauft er auch nicht. Er verkauft aber die großen 1-Liter Coca-Cola-Mehrweg-Flaschen. Ist er nun gesetzlich verpflichtet, auch die kleinen Flaschen anzunehmen oder nicht? Weiß jemand vielleicht, wo genau der Gesetzestext zu finden ist? Besten Dank!

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