Na, da Cassadan so darauf rumgeritten hat, bekommst du nun den §, wo das Sorgerecht geregelt ist-da findest du auch Bestimmungen, die manchmal hilfreich sein können. §1626 ff BGB
Geleisteter Kindersunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar. Beim Ehegattenunterhalt sieht es anders aus-da hast du zwei Möglichkeiten! Leider sind auch die Fahrten nicht anzusetzen, es sei denn du hast nen pfiffigen Stb., der daraus außergewöhnliche Belastungen zaubert: allerdings müssten diese dann die Bemessungsgrundlage übersteigen.
Hey, durch die Vaterschaftsanerkennung hat er ja schon mal ziemlich viele Rechte und auch Pflichten........eigentlich sollte das reichen. Aus eigener Erfahrung rate ich dir von einem gemeinsamen Sorgerecht vor einer Eheschließung ab.....musst du aber nicht. Das gemeinsame Sorgerecht beantragst du beim Amt und dafür benötigst du dann die Vaterschaftsanerkennung (die liegt ja bereits vor) Das Sorgerecht hat allerdings nicht zwingend etwas damit zu tun, dass das Kind im Falle eines Falle abgesichert ist. Viel Glück und eine tolle Restschwangerschaft und ein ganz tolles Baby, welches gesund und glücklich zur Welt kommt wünsche ich dir.
Gibt es gerade bei Tchibo :-)
Wenn du als Privatperson eine Halle kaufst um diese auch privat zu vermieten, besteht gar keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Egal an wen die Halle vermietet wird. Die Mieteinnahmen werden lediglich in der Anlage V deiner Einkommensteuer erklärt. Nächste Möglichkeit-du kannst optieren. Das hat dann zur Folge-für diese Immobilie gibst du Vorsteueren/Umsatzsteuern ab wie in einem eigenständigen Betrieb.
Naja, du hast aber einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma oder? Und sollte dies der Fall sein-muss erst dieser aufgelöst werden!
Nein! Krank ist krank! Dein Arbeitgeber beantragt Lohnfortzahlung und gut ist! Bsp. wenn du mal eine OP hast und liegst 3 Monate im Krankenhaus-wie willst du das denn nacharbeiten? Also? Nochmal. NEIN, du brauchst die Stunden nicht nachholen:-)