Na, da Cassadan so darauf rumgeritten hat, bekommst du nun den §, wo das Sorgerecht geregelt ist-da findest du auch Bestimmungen, die manchmal hilfreich sein können. §1626 ff BGB

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Geleisteter Kindersunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar. Beim Ehegattenunterhalt sieht es anders aus-da hast du zwei Möglichkeiten! Leider sind auch die Fahrten nicht anzusetzen, es sei denn du hast nen pfiffigen Stb., der daraus außergewöhnliche Belastungen zaubert: allerdings müssten diese dann die Bemessungsgrundlage übersteigen.

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Hey, durch die Vaterschaftsanerkennung hat er ja schon mal ziemlich viele Rechte und auch Pflichten........eigentlich sollte das reichen. Aus eigener Erfahrung rate ich dir von einem gemeinsamen Sorgerecht vor einer Eheschließung ab.....musst du aber nicht. Das gemeinsame Sorgerecht beantragst du beim Amt und dafür benötigst du dann die Vaterschaftsanerkennung (die liegt ja bereits vor) Das Sorgerecht hat allerdings nicht zwingend etwas damit zu tun, dass das Kind im Falle eines Falle abgesichert ist. Viel Glück und eine tolle Restschwangerschaft und ein ganz tolles Baby, welches gesund und glücklich zur Welt kommt wünsche ich dir.

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Wenn du als Privatperson eine Halle kaufst um diese auch privat zu vermieten, besteht gar keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Egal an wen die Halle vermietet wird. Die Mieteinnahmen werden lediglich in der Anlage V deiner Einkommensteuer erklärt. Nächste Möglichkeit-du kannst optieren. Das hat dann zur Folge-für diese Immobilie gibst du Vorsteueren/Umsatzsteuern ab wie in einem eigenständigen Betrieb.

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Arbeitsvertrag bitte SCHNELLE HILFE

Guten Tag zusammen. ich habe ein riesen problem und zwar war ich bei einer zeitarbeitsfirma die mir nen job in aussicht gestellt haben für 8-9 euro die stunde als helfer. sollte auf montage für 4 tage ab morgen... habe noch keinen vertrag unterschrieben ect.

jetzt hatte ich gerade eine antwort auch eine ausstehende bewerbung im briefkasten das ich angenommen werde festeinstellung in einem kleinen betrieb 12-13 euro die stunde und würde natürlich lieber dort anfangen (könnte ebenfalls morgen anrufen)

jetzt stellt sich der herr der zeitarbeitsfirma quer habe dort absagen wollen. das der vertrag ja mündlich besteht und das die firma wo ich hingeschickt werden soltle auf mich wartet und das ich versuchen soll beim anderen betrieb später anzufangen (habe angerufen nachgefragt aber die wollen auch dasi ch sofort anfnage)

jedenfalls kommt der heerr der zeitarbeitsfirma jetzt mit den kosten auf mich zu das die firma auf mich zählt das die unterkunft organisiert hat für die montage und das ich abgeholt werden würde und das es so ja nicht geht .....

bin gerade total verzweifelt endlich ne festeinstellung sicher und dann sowas.... habe von der zeitarbeitsfirma schon arbeitsklamotten geholt also in nem laden auf deren kosten. die ich dann zurück geben könnte im laden oder halt einfach bezahle wäre kein problem.

aber was soll ich nur tun da er mit den kosten für den ausfall ect droht... und kann er das überhaupt weil ich noch nichts unterschrieben habe oder so....

bitte um ganz shcnelle hilfe DANKEEE

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Naja, du hast aber einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma oder? Und sollte dies der Fall sein-muss erst dieser aufgelöst werden!

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Nein! Krank ist krank! Dein Arbeitgeber beantragt Lohnfortzahlung und gut ist! Bsp. wenn du mal eine OP hast und liegst 3 Monate im Krankenhaus-wie willst du das denn nacharbeiten? Also? Nochmal. NEIN, du brauchst die Stunden nicht nachholen:-)

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