gekündigt worden und Auto bestellt - was soll ich machen?

ich bin vor ein paar Tagen gekündigt worden. Anspruch auf ALG habe ich so gut wie keinen mehr, da ich vor meiner Arbeit eine Weiterbildung gemacht habe und dadurch mein Anspruch ausgelaufen ist. Soweit so schlecht. Das Problem ist, ich habe mir vor kurzem ein neues Auto bestellt. – Nicht auf Finanzierung, kann es schon bar bezahlten – nur male ich mir seit der Kündigung halt jetzt Horrorgeschichten aus, was ist, wenn ich keinen Job mehr bekomme – dann hätte ich das Geld vielleicht viel dringender zu Leben gebraucht. Oder wenn ich nur noch einen schlecht bezahlten Job bekomme und kann es mir vielleicht nicht leisten oder so. Ich habe ein total dummes Gefühl deswegen im Bauch, das immer wieder kehrt – wie so eine dumme Vorahnung – genauso ein Gefühl hatte ich die letzten Wochen wg. der Kündigung – und prompt ist sie eingetreten. Ja, mein Gefühl ändert sich von Stunde zu Stunde – mal sage ich das Auto hab ich mir bestellt damit ich auch was habe von dem ganzen Stress und hatte auch die letzten Monate ganz gut verdient. Dann kommen wieder Stunden, wo ich sage, soll ich vielleicht probieren die Bestellung zu stornieren – weiß zwar nicht, ob der Händler das macht, aber eben probieren – wenn er es allerdings nicht macht oder nur mit Selbstbeteilgung von mir, wie es ja im Vertrag steht, dann habe ich mein Gesicht verloren und muss trotzdem das Auto abnehmen – wäre ganz blöd. Dann denke wieder – wenn ich keine Arbeit habe: was die Leute wohl sagen, wenn ich arbeitslos bin und ein neues Auto habe usw. – und dann sage ich wieder, ich hab das Auto ja nicht auf pump bestellt sondern als Lohn für meine bisherige Arbeit usw. – ich weiß nicht was ich machen soll... Was denkt Ihr, was soll ich machen? versuchen zu stornieren, oder zur Bestellung stehen und versuchen nicht mehr drüber zu grübeln...

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Wieviel Stornogebühren werden denn hier fällig?

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nein, haftpflicht bezahlt hier nichts

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Mit Sicherheit ist der Arbeitsvertrag rechtswirksam geschlossen bzw. man kann auch einen mündlichen Vertrag machen. Nur das Problem ist, wenn du den schriftlichen Vertrag erhälst und du bist mit manchen Dingen nicht einverstanden bzw. es steht nicht so drin was du schriftlich vereinbart hast, dann hast du ein Problem. Der AG kann sehr viele Bedingungen in den Vertrag packen die du nicht kennst. Wenn du dann nicht einverstanden bist sitzt der AG am längeren Hebel und du müsstest während der Probezeit, sofern eine vereinbart, kündigen. Mir wäre das zu riskant. Welchen Grund gibt denn der AG an, dass er dir den Vertrag nicht gleich zusenden möchte. Wenn das eine seriöse Firma ist sendet man soetwas normal gleich zu oder möchte er irgendetwas verheimlichen. Um was für eine Arbeit handelt es sich denn?

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Es kommt natürlich auch darauf an wie lange du arbeitslos warst.

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Das ist eine sehr interessante Frage. Ich hatte einmal eine Urlaubsabgeltung. Dann wurde mir alles aufs Arbeitslosengeld angerechnet. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, da du das Geld ja noch nicht bekommen hast dürfen sie dir auch nichts aufs Arbeitslosengeld anrechnen. Später kann es allerdings sein, wenn du das Geld bekommst dass Sie es dann zurückfordern. Da gibt es aber probates Mittel wie man sich hier gegen wehren kann. Du sagst du hast das Geld verbraucht. Dann können sie nichts mehr zurückfordern. Sie hätten eben gleich kommen müssen. Aber wenn du das Geld noch nicht hast können Sie nichts einfordern. Das trifft zumindest für die Urlaubsabgeltung zu. Bei der Bonuszahlung bin ich mir nicht sicher. Aber soweit ich weiß hat hier das Arbeitsamt überhaupt keinen Anspruch. Bonuszahlung ist im Prinzip wie Lohnzahlung.

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