Wieviel Stornogebühren werden denn hier fällig?
nein, haftpflicht bezahlt hier nichts
Mit Sicherheit ist der Arbeitsvertrag rechtswirksam geschlossen bzw. man kann auch einen mündlichen Vertrag machen. Nur das Problem ist, wenn du den schriftlichen Vertrag erhälst und du bist mit manchen Dingen nicht einverstanden bzw. es steht nicht so drin was du schriftlich vereinbart hast, dann hast du ein Problem. Der AG kann sehr viele Bedingungen in den Vertrag packen die du nicht kennst. Wenn du dann nicht einverstanden bist sitzt der AG am längeren Hebel und du müsstest während der Probezeit, sofern eine vereinbart, kündigen. Mir wäre das zu riskant. Welchen Grund gibt denn der AG an, dass er dir den Vertrag nicht gleich zusenden möchte. Wenn das eine seriöse Firma ist sendet man soetwas normal gleich zu oder möchte er irgendetwas verheimlichen. Um was für eine Arbeit handelt es sich denn?
Es kommt natürlich auch darauf an wie lange du arbeitslos warst.
Das ist eine sehr interessante Frage. Ich hatte einmal eine Urlaubsabgeltung. Dann wurde mir alles aufs Arbeitslosengeld angerechnet. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, da du das Geld ja noch nicht bekommen hast dürfen sie dir auch nichts aufs Arbeitslosengeld anrechnen. Später kann es allerdings sein, wenn du das Geld bekommst dass Sie es dann zurückfordern. Da gibt es aber probates Mittel wie man sich hier gegen wehren kann. Du sagst du hast das Geld verbraucht. Dann können sie nichts mehr zurückfordern. Sie hätten eben gleich kommen müssen. Aber wenn du das Geld noch nicht hast können Sie nichts einfordern. Das trifft zumindest für die Urlaubsabgeltung zu. Bei der Bonuszahlung bin ich mir nicht sicher. Aber soweit ich weiß hat hier das Arbeitsamt überhaupt keinen Anspruch. Bonuszahlung ist im Prinzip wie Lohnzahlung.
In welchem Zusammenhang meinst Du das? Z.B. Abschattung einer Solaranlage, wenn davor ein Baum steht und die Sonne nicht ungehindert die Fläche erreichen kann.