Mal angenommen; A mietet sich ein Fahrzeug, B fährt dieses Fahrzeug. Am Abstellplatz kommt es zu einem Unfall wobei der Rückspiegel eines Autos gebrochen wird. A hat B beim rückwärtsfahren eingewiesen. Um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen, suchen beide einen anderen Parkplatz und gehen anschließend zum Unfallort zurück. Dort spricht A mit einer Zeugin und hinterlässt eine Karte am Auto.
Nun ermittelt die Polizei gegen B wegen Unfallflucht. A wird lediglich als Zeuge befragt. Hat A in Anbetracht des Unfallherganges etwas zu befürchten hinsichtlich seiner Probezeit, obwohl er selbst nicht gefahren ist?
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