Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Rekordzahlen bei Betrugsversuchen bei Führerscheinprüfungen - was kann dagegen getan werden?
    • Kann jemand dieses Rätsel lösen? 🤔
    • Sollte Deutschland Reparationszahlungen an Namibien leisten?
    • Welche Spiele habt ihr mehrmals durchgespielt :)?
    • Ist es okay in den See zu strullern, wenn man muss?
    • Wie findet Ihr das Tattoo des US-Verteidigungsministers?
    • Alle Beiträge
    • Feierabendfrage 🛋🌙
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Ausbildungsstart im Handwerk 🛠️
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Schiedsrichter im Amateurfußball
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

doro2508

09.01.2015
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
3
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
doro2508
09.01.2015, 22:36
Kündigung überhaupt möglich?

Ich habe einen Teilzeit-Vertrag unterschrieben, der für diesen Monat befristet ist. (urprüngliches Ziel: Vertragsverlängerung bis ca. Sommer)

Im Vertrag heißt es wörtlich, dass ich mit einer "regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 27 Wochenstunden" eingestellt werde. 0 Monate gelten als Probezeit. "Im Falle von Erprobung als Befristungsgrund endet das Arbeitsverhältnis bei Nichteignung oder Nichtbewährung, ohne dass es einer Kündigung bedarf." - mehr Angaben gibt es nicht.

Da es einige Unstimmigkeiten gibt, bin ich unsicher, ob ich mir das noch diesen Monat antun soll und erwäge eine Kündigung. Wäre mir dies überhaupt möglich, unter den o.g.** Vorgaben? oder ist die einzige Option ein ärztliches Attest z.B. ab Monatsmitte? (eigentlich nicht meine Art, aber ich habe das Gefühl, dass ich unter Vortäuschung falscher Tatsachen eingestellt wurde)

...zum Beitrag
Antwort
von doro2508
09.01.2015, 22:43

Habe gerade noch gelesen, dass es heißt: "Beide Vertragsparteien behalten sich die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor." - eine genaue Kündigungsfrist wird nicht genannt.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel