Danke erstmal für die vielen Antworten/Diskussionen :-)

Insgesamt sieht es für mich bisher so aus: - EINDEUTIG ist es NICHT. - Es ist ein "Schaden/Nachteil/whatever entstanden, aber kein "Täter" festzustellen/"haftbar" zu machen. - Der Postbote hat DEN Fehler begannen, höchstwahrscheinlich wohl nicht mit Absicht/Vorsatz. - Der andere hat ebenfalls (zwar indirekt, aber dennoch) falsch gehandelt, ebenfalls vermutlich ohne Vorsatz.

Also bleibt der "Geschädigte" der "Dumme"? Es gibt mit Sicherheit "Inhalte", deren "Fremdkenntnis" negative Auswirkungen für ihn oder auch große Nachteile haben kann. Für mein Rechtsempfinden ist jemand normalerweise durchaus haftbar zu machen mit einer Handlung (ob unbewusst, fahrlässig, vorsätzlich), die zu einem Schaden geführt hat... Ich weiss, es gäbe jetzt auch wieder Beispiele, die das widerlegen/anzweifeln - aber auch wieder hinken. Ich denke es ist erkennbar, was ich ausdrücken möchte :-)

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HERZLICHES DANKESCHÖN an alle netten und schnellen Antworter!

Ich habe mir die leicht-verständlichste und für mich (als Laien) schlüssigste Antwort herausgesucht, und Sorbas48 hat auf Anhieb richtig gelegen :-) Allen anderen traue ich natürlich ebenfalls die Richtigkeit Ihrer Antworten zu :-))

Vielen Dank Euch allen, ich habe wieder Licht *gg

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