Hallo zusammen!
Ich hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Totalschaden. Den Nachweis das es sich auf dem Weg zur Arbeit ereignete habe ich vorliegen (Bescheinigung AG, Polizeibericht etc.)
Nun meine Frage: Habe gelesen, dass ich die Kosten für die außergewöhnliche Absetzung geltend machen kann.
Anschaffungskosten PKW - lineare Abschreibung = Buchwert PKW - Wert Auto nach Unfall laut Gutachten = Werbungskosten
Das Auto wurde in 2014 gebraucht bei einem Autohaus gekauft ( Erstzulassung war 2013) Habe gelesen, dass die AfA für private Pkws 8 Jahre beträgt und bei einem Kauf eines gebrauchten Pkw neu beginnt.
Ist dies so richtig? Kann ich also 8 Jahre AfA zugrunde legen?
Hätte jemand vll. gesetzliche Nachweise für mich?
Muss ich evtl. Kosten von meiner Versicherung gegenrechnen? Die Kasko habe ich für den Kauf meines neuen Pkw genutzt.
Danke für die Hilfe!!!!!