Antwort
Mein Fall ist etwas anders, weil ich im Ruhestand bin und meine Einkünfte bestehen aus der Rente und Betriebsrente plus Kapitaleinkünfte. Diese zusammen ergeben die "Gesamteinkünfte", und es geht darum, ob man das oder das zu versteuernde Einkommen als Ausgangspunkt nimmt, um dann auf das Nettoeinkommen zu kommen nachdem die vom Finanzamt festgesetzten Steuern abzieht. Wenn man das weiß, ist der zu bezahlende Unterhalt meiner Meinung nach von der üblichen Tabelle leicht abzulesen.