Hier noch etwas zu der Sache:

http://www.gutefrage.net/frage/ist-die-umsatzsteuer-vom-vorjahr-wirklich-vom-einkommen-des-aktuellen-jahrs-abzugsfaehig

Es muss also so sein, das ich die gezahlte Umsatzsteuer bei der nächsten Einkommenssteuererklärung abziehen kann als kosten!!! ??

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Die Nachzahlung ergab sich im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung, gilt allerdings für 2007, 2008 und 2009, daher der hohe Betrag. Nein, der Betrag ist schon korrekt, nur, wie gesagt, sowohl die Beamte beim FA als auch der Wirtschaftsprüfer haben mir eindeutig gesagt, man könne die Umsatzsteuer, für das Jahr, in dem man sie bezahlt hat geltend machen, das heisst vom gesamtbrutto abziehen. Dies würde eine hohe Erstattung bringen und verwirrt mich nun einigermassen

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@metalape, Deine Rechnung wäre plausibel, nur, bei der Differenzbesteuerung geht es ja um gebrauchte Waren, das heisst Ein und Verkauf von privat an privat, Vor und Mehrwertsteuer fallen damit weg, das heisst nur die Differenz, also der Gewinn, wird besteuert

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Erstmal Danke für die vielen Antworten. Natürlich habe ich auch Einkommensteuer bezahlt, die Beamtin hat mir hier ausdrücklich gesagt, das ich den Betrag der Umatzsteuer nächstes Jahr absetzen kann, ebenso wie der Wirtschaftsprüfer. Nun, verstehe die Umsatzsteuer und auch eure Antworten, nur wie gesagt, hab das von beiden unmissverständlich gesagt bekommen, also muss ich doch irgendwas machen können???

Werde hier auf jeden Fall weiter nachfragen und am Ball bleiben

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ch habe also keine Umsatzsteuer auf meine Rechnungen draufgeschrieben, und auch keine kassiert, natürlich würde diesegleich durch ans FA gehen, das ist klar. Nein, ich habe Gewinn gemacht und von diesem Gewinn 8500 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt. Diese Summe sind doch Ausgaben, die ich 2011 hatte und die muss ich absetzen können!!

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Nein, ihr versteht mich nicht. Ich aber keine Umsatzsteuer erhoben, bzw Rechnungen mit solcher erstellt. Es geht um die Umsatzsteuer welche ich im Rahmen der Differenzbesteuerung bezahlt habe, und diese ist absetzbar, nur wo , ist die Frage

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Hab mich da vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Zum einen hat man mir gesagt, beim Finanzamt, das ich die gezahlte Umsatzsteuer in der Einkommenssteuererklärung 2011 absetzen kann, zum anderen war ich differenzbesteuert, das heisst die gezahlte Umsatzsteuer wurde nur auf den Gewinn bezahlt. Verstehe Deine ERklärung, nur man kann die Umsatzsteuer definitiv absetzen, wurde mir auch von einem Wirtschaftsprüfer erklärt ( den ereiche ich vorerst leider nicht). Die Frage ist nur wo in den Bögen, in welcher Anlage gibt man das an???

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