Der juristisch richtige Begriff bedeutet Freiheitsstrafe auf Lebensdauer und die dauert auch im Normalfall solange an bis der Verurteilte in Haft verstirbt aber das gilt nur dann wenn er nicht schon vorzeitig vom Bundespräsidenten begnadigt wurde.
In Österreich können prinzipiell nur auf zwei "Arten" Haftstrafen verhängt werden.
a) Inhaftierung auf bestimmte Zeit (z.B.: für Raub,** Betrug** etc.) (5 Jahre, 10, 20 Jahre etc..)
oder
b) Inhaftierung auf Lebenszeit = also solange inhaftiert - solange der Verurteilte lebt (z.B.: für schweren Mord ** aber auch für die **Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen)
In Österreich hat der Bundespräsident die Möglichkeit der Begnadigung. Wenn also jemand zu lebenslanger Haft verurteilt wird und ihn der oder die Bundespräsident/in nicht begnadigt, verbringt der Täter den Rest seines Lebens hinter Gitter.
Zuletzt wurde in Österreich am 11. Mai 2011 ein 23- jähriger Jus-Student (Philipp K.) zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt weil er seiner damaligen Ex-Freundin mehr als 200 Stichverletzungen zugefügt hatte und ihren Körper anschließend zerstückelt und Teile der Leiche in mehrere Müllcontainer geworfen hatte. Laut der zuständigen Richterin habe aufgrund dieser grausamen und rücksichtslosen Vorgehensweise es erforderlich gemacht, die Höchststrafe zu verhängen mit anschließender Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher