Vielen Dank. Aber, wie ist es mit den zwei Wochen nach Austritt? Ich meine die zwei Wochen, die noch fehlen, um eigentlich Anspruch auf Krankengeld haben zu können.

Übernimmt dort die Krankenkasse schon die Zahlung oder muss der AG (obwohl das Arbeitsverhältnis de jure schon beendet ist) zahlen?

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Ja, das stimmt. Aber, wie ist es mit der Energie für die Warmwassererzeugung? Dafür wird die Heizung ja ebenso verwendet. Auf der Rechnung wird nur stehen, dass soundsoviele Kubikmeter an Gas verbraucht wurden. Wie kann ich das mit den Verbrauchswerten der Heizkörper in Verbindung bringen?`

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Danke für Eure Antworten.

In meiner Frage ist ein kleiner Fehler, es muss natürlich Heizkostenverteiler heißen :).

Jeder dieser HKV zeigt einen dimensionslosen Wert an und ich summiere sie auf, die Gesamtheizkosten kann ich dann auf beide Wohnungen verteilen. Daraus ergibt sich der Anteil an den Gesamtheizkosten.Ich weiß, dass ich nicht verpflichtet bin, das zu tun, möchte es aber :).

Leider habe ich dann nach wie vor nicht die Warmwasserkosten, ChristianLE.

Und der Vorschlag mit 3/7 und 4/7 ist gut. Ich frage mich aber immer noch, warum diese Heizkostenverteiler an jeder Heizung angebracht sind (vom Vorbesitzer des Hauses), wenn eben letztendlich nur über die Regel des 3/7- und 4/7-Anteils ausgegangen werden kann.

Wer kann mir das beantworten?

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Ok. An dem Kompressor sind zwei Manometer. Der Arbeitsdruck lässt sich über ein Stellschraube einstellen (zweites Manometer), wozu dient dann aber das erste Manometer, was wohl den Kesseldruck anzeigt?

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