Antwort
Blöderweise handelt es sich bei Hauptmieterin und Untermieterin um zwei Schwestern. Das war also alles auf einer Gewissen Vertrauensbasis. Kann man als Beleg auch einen Kontoauszug nehmen, worauf zu erkennen ist das der Betrag abgehoben worden ist? Ein schriftlicher Untermietvertrag existiert meines Wissens.