Hallo, da bin ich mal wieder.

Also, wenn Ihr keine Ahnung habt, nur langeweile, dann solltet Ihr nicht so einen Quatsch schreiben. Man o man. Klarstellung : Natürlich hat Recht auf Schadenbehebung. Und: .... gekauft wie gesehen, ...... das gibts nicht mehr.

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Okay. War nur sehr sehr eilig. Haben mich leider einige Bekannte versetzt. Und das in letzter Minute. Nun habe ich ein Problem. Dietmar

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Hallo. Also, ich mach es so : Ich geh zum Amtsgericht, ( Ausweis + Bescheid v. ARGE mitnehmen ). Dann bekommt man einen Beratungsschein. Eine Beratung bekommt man sofort im Haus, oder, es wird einem ein Anwalt gestellt. Kostenlos. So war es bei mir. Lg. Dietmar

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Danke, ging aber schnell. Also. 2007 Antrag gestellt / abgelehnt. Wiederspruch eingelegt, aber zurückgenommen. ( Meine Dummheit !! ) Warum, weiß ich Heute auch nicht mehr. Nun bin ich schlauer. Dennoch: Nach Schlaganfall 2007, MDK kommt, abgelehnt.

2008 keinen MDK bestellt --- > Leider.

2009 MDK kommt im Februar - abgelehnt. Stufe 0 genehmigt. ..... man kann doch nicht davon ausgehen, daß sich eine 85 Jahre alte Person nach einem Schlaganfall so gut erholt, daß keine Pflegestufe 1 genehmigt wird, aber auch das Restgeld aus Juli 2008 verwährt wird. 1200,00 € sind schnell weg. Hilfsdienste kosten auch ne Menge. Hab ich wohl einen Fehler gemacht. Mfg

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