Meldefrist bei einer erweiterten AU?

Hallo zusammen,

meine Frau ist seit mehreren Wochen bereits krank geschrieben. Die letzte AU ging bis Samstag, 29.04.17. Heute, Dienstag, 02.05.17, hat sie eine weitere AU erhalten. Sie hat sich immer telefonisch beim Arbeitgeber gemeldet und die aktuelle Dauer mit dem Zusatz "Ich weiss nicht wie lange es noch weiter dauert, da die Ursache nicht gefunden werden kann" gemeldet. Am Samstag hat sie sich nicht gemeldet, da sie erst heute einen Termin beim Arzt hatte. Nach der erneuten AU hat sie den Arbeitgeber informiert. Dieser teilte dann mit, dass er in Erwägung zieht, wegen verspäteter Krankmeldung, eine Abmahnung zu schicken.

Ist dies statthaft? Schließlich heißt es im §5 EntgFG : Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Da die Dauer nicht beziffert werden kann, sollte sie doch alles richtig gemacht haben?

Ich freue mich auf eure Antworten.

LG René

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Hallo Peter,Wie schon geschrieben, wurde dem Arbeitgeber mehrfach mitgeteilt, dass die Ärzte die Ursache nicht finden können und daher unbekannt ist, wie lange die AU dauert

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