Hallo miteinander :-)
Ich bin seit 2002 verheiratet und lebe seit Februar 2013 ENDLICH getrennt von meinem NochEhemann. Ein Kind habe ich aus einer früheren Beziehung und ein Kind mit ihm gemeinsam. Ein Kind ist während der Ehezeit geboren und daher automatisch SEIN kind (obwohl biologisch NICHT der Vater - aber das weiss er nicht!) Mein NochEhemann ist seit anbeginn unserer Beziehung agressiv, krankhaft eifersüchtig, und er besitzt einen mehr als krankhaften Kontrollzwang. Er hat mich jahrelang geschlagen, und das wohl schlimmste: der psychische Aspekt! Vor einem Jahr ca ist er ausgezogen...seitdem sind die kinder fast jedes wochenende bei ihm in der Wg. Den Kindern gehts soweit gut damit. Allerdings liegt folgendes vor: Er droht mir, mich zu töten! er sagt, dass das einzige, was ihn noch davon abhält, die Kinder sind. Er kontrolliert mich, hackt mein fb account und schreibt Männer an, die er meint dass ich sie kenne und hofft etwas rauszukriegen. Er kontrolliert mein Handy und das meiner großen Tochter. Nummern, die er nicht kennt, schreibt er sich raus und ruft dort an. Der psychische Druck ist kaum zu ertragen!! Er schreibt mir und wenn ich nicht gleich antworte droht er und beleidigt. Er sagt, er duldet niemanden männliches in meiner Umgebung und in der Nähe der Kinder. Er sagt, wenn er rausfindet dass es jemanden dergleichen gibt, tötet er mich und die Kinder und den Mann.
Seit einiger Zeit habe ich einen Freund. (er weiss natürlich nichts davon!!) Ich bin im 3.Monat schwanger. Wenn er das rauskriegt, ist das baby tot und ich sowieso.
Meine Fragen:
- Nicht einvernehmliche Blitzscheidung VOR der Geburt möglich? ( Wenn das kind während der ehe geboren wird ist mein Nochehemann automatisch der Vater! und das geht auf keinen Fall!!!)
*Neue Identität möglich?
*Geheime Wohnanschrift möglich?
*Namensänderung für mich und die Kinder möglich?
*Ist die Meldepflicht möglich zu umgehen?
*Ist ein Umgangsverbot möglich zu erreichen, wenn ich per gericht nachweisen kann dass das in der ehe geborene kind NICHT von ihm ist?Oder hat er da in der ehe geboren IMMER das recht, kontakt zu ihm zu haben?
*Kann ich ein Näherungsverbot erwirken, OHNE dass mein Nochehemann meine Adresse erhält?
*Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit der Tatbestand der kindesentführung gegeben ist? (zb kann ich mit dem Kind einfach abhauen?!)
*Gibt es eine Möglichkeit, dass mein NochEhemann NICHT automatisch als VATER des ungeborene Kindes bei geburt in der geburtsurkunde eingetragen wird?, bzw, dass er rechtlich gesehen KEINERLEI ansprüche auf das Neugeborene hat?
*Welche Umstände müssen gegeben sein, damit ich die Weitergabe meiner Adresse beim Einwohnermeldeamt an Privatpersonen verbieten kann?
Vielen Dank