Antwort
Hallo, laut Wertgutachten ist eine Einbauküche zu erkennen. Sollte demnach auch zum gekauften Inventar dazu gehören. Frage ist aber, gibt es kein Recht als neuer Eigentümer nach der Zwangsversteigerung in den Besitz des Hauses zu kommen. Es kann doch nicht rechtens sein, vielmehr muss ein Recht geben seine Immobilie zu beziehen. Hat jemand damit Erfahrung.
Vielen Dank