also so viel wie ich weiß darfst du vier hundert euro im nebenjob verdienen und alles was mehr ist mußt du versteuern. las doch den zeitungs job auf lohnsteuer eins laufen und den studenden nebenjobs unversteuert oder den auf die zweite lohnsteuer karte. bei der zweiten lohnsteuer karte hast du dann die lohnsteuer gruppe sechs.Hof ich konnte dir weiter helfen

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