Halli Hallo,
Ich habe gestern einen Brieft bzgl. der Einbürgerung erhalten. Leider verstehe ich einen Satz in dem Brief nicht. Der Satz lautet: "Das von Ihnen Veranlasste ist mir unverzüglich, spaetestens bis zum 10.12.2016 schriftlich mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen; eine Nachfristsetzung bleibt vorbehalten." Was genau ist mit "schriftlich" gemeint? Muss ich eine Petition schreiben? Vielen Dank für eure Antwort Euer Dimitri