Bei uns ist es umgekehrt: ich Deutsche, er Schweizer. Wir leben seit 7 Jahren zusammen, die meiste Zeit bei ihm in CH, ich habe aber noch einen Wohnsitz und meine freibrufliche Tätigkeit in D und bin auch hier krankenversichert. Nun hieß es ja, dass man nur noch mit "triftigem Grund" einreisen kann. Ich kann mir eigentlich keinen triftigeren Grund denken, als dass ich "nach Hause" (= zu meinem Freund) möchte, das sind grundlegende menschliche Bedürfnisse, ich kann es gar nicht fassen, dass der Staat plötzlich berechtigt sein soll, Paare für längere Zeit einfach zu trennen, das ist ja - gerade in diesen Zeiten - ein derart massiver Eingriff ins persönliche Leben, der einem den Boden unter den Füßen wegziehen kann! Eigentlich erschreckend, dass ein Job als Einreisegrund akzeptiert wird, eine Beziehung jedoch nicht, zumal das tägliche hin-und-her-fahren der Grenzgänger zb. von Italien ins Tessin ja ein wesentlich größeres Risiko darstellt, als wenn ich einmal rüberfahre und dann bei meinem Freund zu Hause bleibe. Ich habe an der Grenze D-CH angerufen und ein schweizer Beamter erklärte mir dass ich nicht in die Schweiz darf, wenn ich nicht dort eine Aufenthaltsbewilligung habe (ich wußte nicht, dass man das als Deutscher braucht!) bzw. angemeldet bin. Ich werde mich aber noch an anderen Stellen erkundigen und nicht bereit, das einfach so zu akzeptieren - denn mehrere Monate Trennung ist einfach unzumutbar - ebenso wie ich es unzumutbar finde, dass Angehörige oder Partner nicht mehr im Krankenhaus oder Pflegeheim besucht werden dürfen (auch nicht mit entsprechenden Schutzmaßnahmen) - da geht für mich die Menschlichkeit verloren.

Falls jemand nähere Informationen hat, ob es da Ausnahmeregeln gibt oder wie das konkret gehandhabt wird, wäre ich sehr dankbar, wenn es hier geteilt wird.